Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 343

   
         
 

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  01 drey einander einschränkten. Der Einschränkende muß aber größere    
  02 Gewalt haben als der Gesetzgebende Denn sonst könnte er nicht einschränken.    
  03 Aber der dritte muß doch gleiche Gewalt mit den Übrigen    
  04 haben weil er sonst keine Macht wäre. Das syncratistische System der    
  05 Ungleichheit kan also nicht statt finden sondern es muß antagonistisch seyn.    
         
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LBl F 3 R II 278-281

   
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Von der Rache

   
         
  09 Die Strafe ist ein actus der öffentlichen Gerechtigkeit also des Oberen    
  10 im Staat gegen den Untergebenen ihm ein Übel zuzufügen was der    
  11 Läsion gemäs ist die er an einem Anderen (Bürger, passiv oder activ)    
  12 begangen hat. Sie ist an sich jederzeit rächend kann aber auch mit der    
  13 Absicht den Verbrecher zu bessern verbunden seyn. - Nur die Regierung    
  14 kann strafen und selbstrache ist verboten. - Davon ist das ius inculpatae    
  15 tutelae unterschieden wo der Schutz mir nicht durch die Regierung verschaft    
  16 werden kann daher hier ein moderamen beobachtet werden muß als    
  17 in casu neceßitatis.    
         
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Freyheit

   
  19 die äußere kann zur Strafe suspendirt werden durch arrest auch ohne    
  20 Gewalt zu brauchen oder mit Gewalt - Vermahnung oder mit Gefängnis    
         
  22 NB. Rechte beziehen sich nicht blos auf Pflichten überhaupt sondern    
  23 besonders auf strenge Pflichten zum unterschiede von remissiblen (erlaßlichen)    
  24 die zur Ethik gehören. Die erstere enthalten die Beschränkung    
  25 der Freyheit durchs Gesetz entweder des Willens der Menschheit oder    
  26 der Menschen:    
         
  27 Regel ist das Verhältnis eines Begriffs zu allem was unter ihm    
  28 enthalten ist (d. i. wodurch er bestimmt wird.) Verstand ist das Vermögen    
  29 der Vorstellungen unter Regeln oder der Regeln selbst, Gesetz ist die Regel    
  30 nach der das Daseyn der Dinge bestimbar ist. - Mathematik (reine)    
  31 enthält also keine Gesetze. Alle Gesetze sind entweder Natur= oder Sittengesetze    
  32 (der Natur oder Freyheit).    
         
         
     

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