Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 456 |
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01 | analytisch in a und non a eintheile) mithin Dichotomie sondern metaphysisch | ||||||
02 | und als reales Verhältnis synthetisch ist mithin Trichotomie | ||||||
03 | erfordert und so mit der Eintheilung ins Dingliche und nicht//Dingliche | ||||||
04 | (das persönliche) noch nicht gnug hat sondern noch beyde in einen dritten | ||||||
05 | Verhältnisbegrif vereinigt (es sey um ihn anzunehmen oder zu verwerfen) | ||||||
06 | wenigstens vorgestellt werden muß. | ||||||
07 | So viel von dem was die Methode der Rechtseintheilung überhaupt | ||||||
08 | betrifft und nun ist, ob das neue Phänomen am juristischen Himmel eine | ||||||
09 | stella mirabilis oder eine Sternschnuppe sey, auszumachen. | ||||||
10 | Daß ein Mensch zu dem Seinen* eines anderen Menschen geählt | ||||||
11 | werde folglich obgleich selbst Person doch zur Habe eines anderen | ||||||
12 | und seinem Besitz und damit verbundener Befugnis seines Gebrauchs | ||||||
13 | (doch nicht Verbrauchs weil dieser Besitzer eines Menschen doch kein | ||||||
14 | Eigenthümer desselben seyn kann) nach Freyheitsgesetzen gehören könne ist | ||||||
15 | ein im ersten Anblik paradoxer und zurückstoßender Begriff. — Denn | ||||||
16 | ein Mensch der doch Person und nicht Sache ist giebt alsdann seinem | ||||||
17 | Nebenmenschen ein Recht ihn doch gleich als Sache zu gebrauchen | ||||||
18 | welches ein auf dingliche Art persönliches Recht heissen müßte | ||||||
19 | * Mein und Dein adjectiv genommen z.B. mein Vater mein Vergehen | ||||||
20 | u.d.g. bedeutet nicht so viel als das Meine substantiv verstanden, welches | ||||||
21 | den Gegenstand des Besitzes selbst vorstellt anstatt daß der erstere Ausdruck nur | ||||||
22 | das Verhältnis irgend eines Gegenstandes zum Subject der Vorstellung desselben | ||||||
23 | bedeutet. | ||||||
01 analytisch δ eintheile | |||||||
01-02 metaphysisch δ: ist sondern reale E | |||||||
02 und δ reale Verhältnis δ (des δ synthetisch δ ist δ ist g.Z. | |||||||
03 so δ nicht | |||||||
04 dritten g.Z. | |||||||
05 Verhältnisbegrif δ zu vereinigt δ vor verwerfen) δ vereinigt | |||||||
06 wenigstens g.Z. vorgestellt werden muß v.a. vorstellt (vorstellen muß?). | |||||||
07 von dem g.Z. Rechtseintheilung v.a. Rechtsforschung | |||||||
08 betrifft δ um nun ist g.Z. | |||||||
09 auszumachen. δ: Daß jemand durch1) einen Vertrag berechtigt werden könne die Kräfte eines Andern zu jenes seiner Absicht zu gebrauchen2) (locutio operae) ist keinem Zweifel unterworfen denn dadurch begiebt er sich nicht seiner3) Persönlichkeit als freyes Wesen4) vielmehr sind diese Leistungen5) Acte seiner Persönlichkeit | |||||||
10-11 gezählt werde v.a. gezählt werden könne | |||||||
11 folglich δ: im (intelligibelen) Besitz einer Person seyn könne eines anderen δ gehoren | |||||||
13 (doch g.Z., erst: (obgleich Verbrauchs δ mithin nicht eines Menschen doch erste Fassung: desselben zweite Fassung: des Menschen | |||||||
14 seyn kann) δ gehören kö | |||||||
15 Denn δ er wird δ | |||||||
16 doch δ eine alsdann g.Z. | |||||||
21 den v.a. der | |||||||
1) durch δ die | |||||||
2) gebrauchen v.a. brauchen | |||||||
3) seiner δ Selbständigkeit | |||||||
4) Wesen δ weil er sich der Bed | |||||||
5) Leistungen δ ein | |||||||
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