Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 455 |
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Text (Kant):
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01 | desselben (beliebige Veränderung seines Zustandes) oder gar des Niesbrauchs | ||||||
02 | (ius utendi fruendi) obgleich nicht als Eigenthümer desselben | ||||||
03 | (ius disponendi ihn zu veräusseren oder absichtlich zu zerstöhren) denn | ||||||
04 | daß eine Person als solche das Eigenthm einer andern sey ist | ||||||
05 | ein Wiederspruch. — Wenn nun ein solches Recht des äußeren Mein und | ||||||
06 | Dein möglich ja auch durch die physischen Verhältnisse der Menschen | ||||||
07 | ein solcher Titel im vollstandigen Rechtssystem nothwendig anzutreffen | ||||||
08 | seyn müßte so würde der Begriff eines auf dingliche Art | ||||||
09 | persönlichen Rechts in den Asterism des juristischen Himmels müssen | ||||||
10 | eingetragen werden so gern ihn auch das bisherige System unter die | ||||||
11 | Sternschnuppen gezählt wissen möchte.* | ||||||
12 | Ein auf dingliche Art persönliches Recht würde die Befugnis aus | ||||||
13 | der Einwilligung einer anderen Person seyn sich ihrer als einer Sache | ||||||
14 | zum Nießbrauch (ius utendi fruendi persona alteri) zu bedienen sie | ||||||
15 | also als das Seine (zu seiner Habe, bona, gehörende) zu besitzen ohne | ||||||
16 | doch Eigenthümer derselben zu seyn denn das (ius disponendi de persona) | ||||||
17 | ist ein Wiederspruch mit der Persönlichkeit (jener Mensch kann diesen nicht | ||||||
18 | verleihen veräußern oder verbrauchen). — Daß sich dieses rechtliche | ||||||
19 | Verhältnis nicht umkehren und auf ein persönliches Art dingliches Recht | ||||||
20 | denken lasse sieht man leicht ein. Denn gegen eine Sache giebt es keine | ||||||
21 | Verbindlichkeit gleich ale eine Person. Persönlichkeit ist die oberste | ||||||
22 | Bedingung aller Rechtsverhältnisse. | ||||||
23 | Überhaupt aber gesetzt daß ein solches Recht auch als ganz unstatthaft | ||||||
24 | verworfeb würde so kan doch in einem Rechtssystem die Stelle für | ||||||
25 | jenen Begriff nicht unbezeichnet bleiben weil sie Eintheiling desselben | ||||||
26 | hier nicht logisch (da ich von der Materie der Erkentnis abstrahire so | ||||||
27 | * Umgekehrt findet kein auf persönliche Art dingliches Recht d.i. kein | ||||||
28 | Recht in Ansehung einer Sache gleich als einer Person statt denn das enthält | ||||||
29 | einen Wiederspruch weil es gegen eine Sache keine Pflicht giebt. | ||||||
01 beliebige g.Z., v.a. nach beliebigen oder δ zu | |||||||
04 daß g.Z. solche δ nie sey erste Fassung: eine Pers=on kann))) seyn | |||||||
06 auch δ unter bey durch g.Z. Verhältnissen | |||||||
07 Titel δ unausbleiblich im δ System | |||||||
09 des δ polit Himmel | |||||||
10 werden δ und könnte nicht | |||||||
12 würde δ das Recht | |||||||
13 anderen g.Z. | |||||||
14 bedienen δ: seyn die letztere würde also zur Haabe und Gut der andern erstern (bona) gehören können. — | |||||||
15 Seine δ besitzen | |||||||
17 jener erst: der erstere | |||||||
18 Von rechtliche an nach rechts durchgeschrieben. | |||||||
21 Person. δ Die | |||||||
23 Linker Rand der 16. Seite red Rezension. | |||||||
24 kan g.Z., erst: müßte | |||||||
26 hier g.Z. Hinter abstrahire δ-Schlußklammer, erste Fortsetzung: sondern sie ist | |||||||
26-(456)01 und so — g.Z. δ eintheile eintheile g.Z. sondern δ verläß | |||||||
27 Umgekehrt g.Z., erst: Es | |||||||
28 Sache δ als | |||||||
29 es g.Z., erst: wir (?) | |||||||
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