Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 454 |
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Text (Kant):
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01 | gedacht werden kann (denn umgekehrt ein Recht gegen eine Sache gleich | ||||||
02 | als einer Person läßt sich nicht denken) | ||||||
03 | Ob diese neue Erscheinung am juristischen Himmel ein neuer Stern | ||||||
04 | oder eine bloße Sternschnuppe sey ist nun auszumachen | ||||||
05 | Ein auf dingliche Art persönliches Recht würde kurz und gut | ||||||
06 | den rechtlichen Besitz einer Person ausser mir erklärt werden können; | ||||||
07 | nicht daß ich bloß Inhaber einer anderen Person bon sondern diese als | ||||||
08 | das Meine habe, d.i. befugt bin von dieser nicht blos Dienstleistungen | ||||||
09 | als von einer Person zu fordern sondern sie unmittelbar thätlich in meine | ||||||
10 | Gewalt zu bringen, um als Mittel zu irgend einem meiner Zwecke zu | ||||||
11 | brauchen wenn gleich nicht zu jedem mir beliebigen Zwek (denn alsdann | ||||||
12 | wäre ich Eigenthümer einer Person welches ein Wiederspruch ist). Das | ||||||
13 | Subject aber was sich mir zum unmittelbaren Gebrauch unterwirft | ||||||
14 | macht sich dadurch zur Sache daß es das Seine eines anderen wird. | ||||||
15 | Dieses Recht ist ein auf der Einwilligung einer Person gegründetes | ||||||
16 | Recht sich ihrer als einer Sache zu gebrauchen.* | ||||||
17 | Die Frage ist ob ein Mensch das Seine eines anderen Menschen | ||||||
18 | seyn könne: so daß man sagen kan er sey im blos// rechtlichen (intelligiblen) | ||||||
19 | Besitz desselben und gehöre zu seiner Habe es sey der Handhabung | ||||||
20 | *) Das zehnte Geboth des Catechisms stellt (nachdem vom Sachen// | ||||||
21 | und personlichen Rechte die Pflichten aufgesählt worden) noch jenes das aus | ||||||
22 | beiden vereinigt entspringt auf: du sollst nicht begehren deines Nächsten | ||||||
23 | Weib, Kind und Knecht (Magd) und rechnet diese Personen zu dem was Sein | ||||||
24 | ist und in deren leiblichen Besitz (der Substanz nach) also gleich als Sachen er | ||||||
25 | sich nach Rechtsprincipien setzen kann. — Hiebey kann angemerkt werden daß das | ||||||
26 | Wort Mein adjective gebraucht nicht die Bedeutung hat an welche hier gedacht | ||||||
27 | wird nämlich des Meinen. Wenn ich sage mein Vater so wird darunter nicht | ||||||
28 | verstanden daß er zu dem Meinen gehore wiewohl dieser es von seinem Sohne | ||||||
29 | so lange dieser noch Kind ist sagen kann. Luther hat es daher in seine Bibelübersetzung | ||||||
30 | mit dem Ausdruck Vater Unser (da Menschen sich in Ansehung | ||||||
31 | Gottes alle als Kinder ansehen können) besser als andere mit ihrem u.V. getroffen. — | ||||||
03 neue g.Z. ein δ Ster | |||||||
05 würde δ den gan einz (?) | |||||||
07 daß ich g.Z. anderen g.Z. Person δ zu seyn | |||||||
08 bin δ nicht bl | |||||||
10 bringen Kommapunkt? | |||||||
14 daß δ sie Links abgewinkelt | |||||||
15-16 Dieser Absatz s.Z., zwischen den vorigen und nächsten Absatz eingeschoben. | |||||||
18 könne: δ d.i. ob er | |||||||
19 Besitz g.Z. desselben δ: ob dieser gleich eine Person ist Haabe (so auch ferner). | |||||||
20 stellt g.Z., erst: enthalt | |||||||
21 jenes g.Z. | |||||||
22 vereinigt entspringende (Ct.) | |||||||
23 Kind δ Kne Personen δ und ih | |||||||
24 Von Besitz an Fortsetzung rechts daneben, am unteren Rande des Textes der Rezension. also — Sachen g.Z. | |||||||
26 hat welche | |||||||
31 u.V.? (Abkürzung für: unser Vater?) abgerieben. | |||||||
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