Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 431 |
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01 | fürs Heil der Wissenschaften zu sorgen hat und der pilosophischen Facultät | ||||||
02 | deren Vernunft// Sprach// und Geschichtsforschungen sie oft zu | ||||||
03 | benutzen nöthig findet schlechterdings keine Einschränkungen auferlegen | ||||||
04 | kan wie weit sie sich ausbreiten dürfe, weil es die Natur derselben mit | ||||||
05 | sich bringt sich über alles auszubreiten. — Würde die letztere als philosophische | ||||||
06 | sich anmaßen mit ihren Vernunft// und Schriftauslegungen | ||||||
07 | Gemeinden zu stiften und Geistliche zu öffentlichen Lehren der Kirche | ||||||
08 | zu bilden so würde das ein Eingrif in die biblische Theologie (und die | ||||||
09 | Rechte der für sie bestimmten Facultät) heissen können als die allein dazu | ||||||
10 | priviligirt ist. Giebt sie dieser aber nur zu bedenken was Vernunft und | ||||||
11 | historische Wissenschaft für oder wieder die in Schwang gekommene Auslegungen | ||||||
12 | derselben anzuführen hat so geschieht dieses nach dem Rechte | ||||||
13 | das alle Wissenschaften haben welches nicht anzuerkennen sondern sich | ||||||
14 | auf ein Privilegium zu berufen den biblischen Theologen von der | ||||||
15 | Stufe eines Gelehrten zu der eines Krämers | ||||||
16 | Wenn man hievon abgeht und der geistlichen Genossenschaft | ||||||
02 sie δ sich | |||||||
04 ausbreiten δ soll wie — dürfe, g.Z. am Rande. | |||||||
05 bringt δ daß sie | |||||||
05-06 als philosophische g.Z. | |||||||
06 Schriftauslegungen δ (g.Z. am Rande): öffentliche | |||||||
07 Geistliche zu zu g.Z., erst: als öffentlichen δ: zu bez (?) der (?) Lehrern δ des Glau | |||||||
07-08 und — bilden g.Z. am Rande. | |||||||
08 so — Eingrif erste Fassung: so würden diese den Eingrif | |||||||
09 heissen können g.Z., erste Fassung: seyn dazu g.Z., erst: dafür | |||||||
10 nur δ ihre | |||||||
13 nicht g.Z. | |||||||
14-15 der Stufe erst: dem Range | |||||||
15 Bricht ab. Die Worte: welches — Krämers (13 — 15) g.Z., der auf den Rand übergreift. Es folgt ein längerer δ-Passus: | |||||||
15 Wenn also ein1) sich als bloße philosophische Theologie ankündigendes Product2) unter Vorschützung gewisser einschränkender Landesverordnungen als in die biblische Theologie eingreifend in Beschlag genommen wird so ist die erste Frage (quaestio fori) wer darüber richten solle. Denn sollte3) der Theolog ' als Geistlicher dazu berechtigt seyn so würden wir bald dahin kommen wo es zur Zeit des Galilei4) war nämlich daß wir auch nur mit ihrer Erlaubnis eine Astronomie haben würden. Also5) kan nur die6) biblische theologische Facultät hierüber7) als competenter Richter betrachtet werden der aber sehr daran gelegen ist daß die philosophische in voller Freyheit den Stoff den die erstere es sey blos8) zum Seelen// oder auch zum9) vermuthlichen Staatsbesten benutzen will bearbeiten dürfe: Denn eine Theologie die sich kein Bedenken macht aller Vernunft10) oder auch historischen Wissenschaft Trotz zu bieten wird es gegen sie auf die Länge nicht aushalten. | |||||||
16 der — Genossenschaft erst: den Beamten | |||||||
1) ein v.a. einer | |||||||
2) Product δ gewi | |||||||
3) sollte δ es | |||||||
4) Galilei erste Silbe verbessert. | |||||||
5) Also A v.a.? | |||||||
6) die δ Theolo | |||||||
7) hierüber g.Z. | |||||||
8) es — blos g.Z. | |||||||
9) auch zum g.Z. | |||||||
10) Vernunft δ und oder auch g.Z.? | |||||||
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