Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 225

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wird, und das ästhetische Urtheil gehört so fern, nämlich seinen Principien      
  02 nach, zum obern Erkenntnißvermögen und zwar zur Urtheilskraft, unter      
  03 deren subjective und doch dabey allgemeine Bedingungen die Vorstellung      
  04 des Gegenstandes subsumirt wird. Dieweil aber eine blos subjective      
  05 Bedingung eines Urtheils keinen bestimmten Begrif von dem Bestimmungsgrunde      
  06 desselben verstattet, so kann dieser nur im Gefühle der Lust gegeben      
  07 werden, so doch, daß das ästhetische Urtheil immer ein Reflexionsurtheil      
  08 ist: da hingegen ein solches, welches keine Vergleichung der Vorstellung      
  09 mit den Erkenntnißvermögen, die in der Urtheilskraft vereinigt wirken,      
  10 voraussetzt, ein ästhetisches Sinnenurtheil ist, das eine gegebene Vorstellung      
  11 auch (aber nicht vermittelst der Urtheilskraft und ihrem Princip)      
  12 aufs Gefühl der Lust bezieht. Das Merkmal, über diese Verschiedenheit      
  13 zu entscheiden, kann allererst in der Abhandlung selbst angegeben werden,      
  14 und besteht in dem Anspruche des Urtheils auf allgemeine Gültigkeit      
  15 und Nothwendigkeit; denn wenn das ästhetische Urtheil dergleichen bey      
  16 sich führt, so macht es auch Anspruch darauf, daß sein Bestimmungsgrund      
  17 nicht blos im Gefühle der Lust und Unlust für sich allein, sondern      
  18 zugleich in einer Regel der oberen Erkenntnißvermögen, und      
  19 namentlich hier in der der Urtheilskraft, liegen müsse, die also in Ansehung      
  20 der Bedingungen der Reflexion a priori gesetzgebend ist und Avtonomie      
  21 beweiset; diese Avtonomie aber ist nicht (so wie die des Verstandes, in      
  22 Ansehung der theoretischen Gesetze der Natur, oder der Vernunft, in      
  23 practischen Gesetzen der Freiheit) objectiv, d.i. durch Begriffe von      
  24 Dingen oder möglichen Handlungen, sondern bloß subjectiv, für das      
  25 Urtheil aus Gefühl gültig, welches, wenn es auf Allgemeingültigkeit      
  26 Anspruch machen kann, seinen auf Principien a priori gegründeten      
  27 Ursprung beweiset. Diese Gesetzgebung müßte man eigentlich Heavtonomie      
  28 nennen, da die Urtheilskraft nicht der Natur, noch der Freyheit,      
  29 sondern lediglich ihr selbst das Gesetz giebt und kein Vermögen ist, Begriffe      
  30 von Objecten hervorzubringen, sondern nur mit denen, die ihr anderweitig      
  31 gegeben sind, vorkommende Fälle zu vergleichen und die subjective      
  32 Bedingungen der Möglichkeit dieser Verbindung a priori anzugeben.      
           
  33 Eben daraus läßt sich auch verstehen, warum sie in einer Handlung,      
  34 die sie für sich selbst, (ohne zum Grunde gelegten Begrif vom Objecte)      
  35 als blos reflectirende Urtheilskraft, ausübt, statt einer Beziehung der      
  36 gegebenen Vorstellung auf ihre eigene Regel mit Bewußtseyn derselben,      
           
    09 vereinigt erst: verbunden (Kant). wirken, δ: vorausgesetzt ein      
    17 blos g.Z. (Kant).      
    23 Kein Komma.      
    25 gültig g.Z. (Kant).      
    27-28 Heavtonomie g.Z. am Rande (Kant), im Text δ: Heavtonomie      
           
           
     

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