Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 225 |
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Text (Kant):
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01 | wird, und das ästhetische Urtheil gehört so fern, nämlich seinen Principien | ||||||
02 | nach, zum obern Erkenntnißvermögen und zwar zur Urtheilskraft, unter | ||||||
03 | deren subjective und doch dabey allgemeine Bedingungen die Vorstellung | ||||||
04 | des Gegenstandes subsumirt wird. Dieweil aber eine blos subjective | ||||||
05 | Bedingung eines Urtheils keinen bestimmten Begrif von dem Bestimmungsgrunde | ||||||
06 | desselben verstattet, so kann dieser nur im Gefühle der Lust gegeben | ||||||
07 | werden, so doch, daß das ästhetische Urtheil immer ein Reflexionsurtheil | ||||||
08 | ist: da hingegen ein solches, welches keine Vergleichung der Vorstellung | ||||||
09 | mit den Erkenntnißvermögen, die in der Urtheilskraft vereinigt wirken, | ||||||
10 | voraussetzt, ein ästhetisches Sinnenurtheil ist, das eine gegebene Vorstellung | ||||||
11 | auch (aber nicht vermittelst der Urtheilskraft und ihrem Princip) | ||||||
12 | aufs Gefühl der Lust bezieht. Das Merkmal, über diese Verschiedenheit | ||||||
13 | zu entscheiden, kann allererst in der Abhandlung selbst angegeben werden, | ||||||
14 | und besteht in dem Anspruche des Urtheils auf allgemeine Gültigkeit | ||||||
15 | und Nothwendigkeit; denn wenn das ästhetische Urtheil dergleichen bey | ||||||
16 | sich führt, so macht es auch Anspruch darauf, daß sein Bestimmungsgrund | ||||||
17 | nicht blos im Gefühle der Lust und Unlust für sich allein, sondern | ||||||
18 | zugleich in einer Regel der oberen Erkenntnißvermögen, und | ||||||
19 | namentlich hier in der der Urtheilskraft, liegen müsse, die also in Ansehung | ||||||
20 | der Bedingungen der Reflexion a priori gesetzgebend ist und Avtonomie | ||||||
21 | beweiset; diese Avtonomie aber ist nicht (so wie die des Verstandes, in | ||||||
22 | Ansehung der theoretischen Gesetze der Natur, oder der Vernunft, in | ||||||
23 | practischen Gesetzen der Freiheit) objectiv, d.i. durch Begriffe von | ||||||
24 | Dingen oder möglichen Handlungen, sondern bloß subjectiv, für das | ||||||
25 | Urtheil aus Gefühl gültig, welches, wenn es auf Allgemeingültigkeit | ||||||
26 | Anspruch machen kann, seinen auf Principien a priori gegründeten | ||||||
27 | Ursprung beweiset. Diese Gesetzgebung müßte man eigentlich Heavtonomie | ||||||
28 | nennen, da die Urtheilskraft nicht der Natur, noch der Freyheit, | ||||||
29 | sondern lediglich ihr selbst das Gesetz giebt und kein Vermögen ist, Begriffe | ||||||
30 | von Objecten hervorzubringen, sondern nur mit denen, die ihr anderweitig | ||||||
31 | gegeben sind, vorkommende Fälle zu vergleichen und die subjective | ||||||
32 | Bedingungen der Möglichkeit dieser Verbindung a priori anzugeben. | ||||||
33 | Eben daraus läßt sich auch verstehen, warum sie in einer Handlung, | ||||||
34 | die sie für sich selbst, (ohne zum Grunde gelegten Begrif vom Objecte) | ||||||
35 | als blos reflectirende Urtheilskraft, ausübt, statt einer Beziehung der | ||||||
36 | gegebenen Vorstellung auf ihre eigene Regel mit Bewußtseyn derselben, | ||||||
09 vereinigt erst: verbunden (Kant). wirken, δ: vorausgesetzt ein | |||||||
17 blos g.Z. (Kant). | |||||||
23 Kein Komma. | |||||||
25 gültig g.Z. (Kant). | |||||||
27-28 Heavtonomie g.Z. am Rande (Kant), im Text δ: Heavtonomie | |||||||
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