Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 224 |
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Text (Kant):
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| 01 | Urtheilskraft (nämlich die Zusammenstimmung jener beyden Vermögen | ||||||
| 02 | unter einander) überhaupt ausmacht. Es ist aber auch ein ästhetisches | ||||||
| 03 | Sinnenurtheil möglich, wenn nämlich das Prädicat des Urtheils gar kein | ||||||
| 04 | Begrif von einem Object seyn kann, indem es gar nicht zum Erkenntnißvermögen | ||||||
| 05 | gehört, z.B. der Wein ist angenehm, da denn das Prädicat die | ||||||
| 06 | Beziehung einer Vorstellung unmittelbar auf das Gefühl der Lust und | ||||||
| 07 | nicht aufs Erkenntnißvermögen ausdrückt. | ||||||
| 08 | Ein ästhetisches Urtheil im Allgemeinen kann also für dasjenige | ||||||
| 09 | Urtheil erklärt werden, dessen Prädicat niemals Erkenntniß (Begrif | ||||||
| 10 | von einem Objecte) seyn kann (ob es gleich die subjective Bedingungen | ||||||
| 11 | zu einem Erkenntniß überhaupt enthalten mag). In einem solchen | ||||||
| 12 | Urtheile ist der Bestimmungsgrund Empfindung. Nun ist aber nur eine | ||||||
| 13 | einzige so genannte Empfindung, die niemals Begrif von einem Objecte | ||||||
| 14 | werden kann, und diese ist das Gefühl der Lust und Unlust. Diese ist | ||||||
| 15 | blos subjectiv, da hingegen alle übrige Empfindung zur Erkenntniß | ||||||
| 16 | gebraucht werden kann. Also ist ein ästhetisches Urtheil dasjenige, dessen | ||||||
| 17 | Bestimmungsgrund in einer Empfindung liegt, die mit dem Gefühle der | ||||||
| 18 | Lust und Unlust unmittelbar verbunden ist. Im ästhetischen Sinnesurtheile | ||||||
| 19 | ist es diejenige Empfindung, welche von der empirischen Anschauung | ||||||
| 20 | des Gegenstandes unmittelbar hervorgebracht wird, im ästhetischen | ||||||
| 21 | Reflexionsurtheile aber die, welche das harmonische Spiel der | ||||||
| 22 | beyden Erkenntnißvermögen der Urtheilskraft, Einbildungskraft und | ||||||
| 23 | Verstand, im Subjecte bewirkt, indem in der gegebenen Vorstellung das | ||||||
| 24 | Auffassungsvermögen der einen und das Darstellungsvermögen der andern | ||||||
| 25 | einander wechselseitig beförderlich sind, welches Verhältniß in solchem | ||||||
| 26 | Falle durch diese bloße Form eine Empfindung bewirkt, welche der Bestimmungsgrund | ||||||
| 27 | eines Urtheils ist, das darum ästhetisch heißt und als subjective | ||||||
| 28 | Zweckmäßigkeit (ohne Begrif) mit dem Gefühle der Lust verbunden ist. | ||||||
| 29 | Das ästhetische Sinnesurtheil enthält materiale, das ästhetische | ||||||
| 30 | Reflexionsurtheil aber formale Zweckmäßigkeit. Aber, da das erstere | ||||||
| 31 | sich gar nicht aufs Erkenntnißvermögen bezieht, sondern unmittelbar | ||||||
| 32 | durch den Sinn aufs Gefühl der Lust, so ist nur das letztere als auf eigenthümlichen | ||||||
| 33 | Principien der Urtheilskraft gegründet anzusehen. Wenn | ||||||
| 34 | nämlich die Reflexion über eine gegebene Vorstellung vor dem Gefühle | ||||||
| 35 | der Lust (als Bestimmungsgrunde des Urtheils) vorhergeht, so wird die | ||||||
| 36 | subjective Zweckmäßigkeit gedacht, ehe sie in ihrer Wirkung empfunden | ||||||
| 01-02 (nämlich — einander) g.Z. am Rande (Kant). | |||||||
| 05 Kein Komma vor: z.B. | |||||||
| 10 kann, | |||||||
| 15 alle übrigen zu statt: zur | |||||||
| 16 Kein Komma vor: dessen | |||||||
| 23 Kein Komma vor: im | |||||||
| 36 Zweckmäßigkeit δ vorher | |||||||
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