Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 223 |
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Text (Kant):
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01 | Daher hat unsere transscendentale Ästhetik des Erkenntnißvermögens | ||||||
02 | wohl von sinnlichen Anschauungen, aber nirgend von ästhetischen Urtheilen | ||||||
03 | reden können; weil, da sie es nur mit Erkenntnißurtheilen, die das | ||||||
04 | Object bestimmen, zu thun hat, ihre Urtheile insgesammt logisch seyn | ||||||
05 | müssen. Durch die Benennung eines ästhetischen Urtheils über ein | ||||||
06 | Object wird also sofort angezeigt, daß eine gegebene Vorstellung zwar | ||||||
07 | auf ein Object bezogen, in dem Urtheile aber nicht die Bestimmung des | ||||||
08 | Objects, sondern des Subjects und seines Gefühls verstanden werde. | ||||||
09 | Denn in der Urtheilskraft werden Verstand und Einbildungskraft im | ||||||
10 | Verhältnisse gegen einander betrachtet, und dieses kann zwar erstlich | ||||||
11 | objectiv, als zum Erkenntniß gehörig, in Betracht gezogen werden (wie | ||||||
12 | in dem transscendentalen Schematism der Urtheilskraft geschah); aber | ||||||
13 | man kann eben dieses Verhältniß zweyer Erkenntnißvermögen doch auch | ||||||
14 | blos subjectiv betrachten, so fern eins das andere in eben derselben Vorstellung | ||||||
15 | befördert oder hindert und dadurch den Gemüthszustand | ||||||
16 | afficirt und also als ein Verhältniß, welches empfindbar ist (ein Fall, | ||||||
17 | der bey dem abgesonderten Gebrauch keines andern Erkenntnißvermögens | ||||||
18 | statt findet). Obgleich nun diese Empfindung keine sinnliche | ||||||
19 | Vorstellung eines Objects ist, so kann sie doch, da sie subjectiv mit der | ||||||
20 | Versinnlichung der Verstandesbegriffe durch die Urtheilskraft verbunden | ||||||
21 | ist, als sinnliche Vorstellung des Zustandes des Subjects, das durch einen | ||||||
22 | Actus jenes Vermögens afficirt wird, der Sinnlichkeit beygezählt und | ||||||
23 | ein Urtheil ästhetisch, d.i. sinnlch (der subiectiven Wirkung, nicht dem | ||||||
24 | Bestimungsgrunde nach) genannt werden, obgleich Urtheilen (nämlich | ||||||
25 | objectiv) eine Handlung des Verstandes (als obern Erkenntnißvermöens | ||||||
26 | überhaupt), und nicht der Sinnlichkeit ist. | ||||||
27 | Ein jedes bestimmende Urtheil ist logisch, weil das Prädicat | ||||||
28 | desselben ein gegebener objectiver Begriff ist. Ein bloß reflectirendes | ||||||
29 | Urtheil aber über einen gegebenen einzelnen Gegenstand kann ästhetisch | ||||||
30 | seyn, wenn (ehe noch auf die Vergleichung desselben mit andern gesehen | ||||||
31 | wird) die Urtheilskraft, die keinen Begrif für die gegebene Anschauung | ||||||
32 | bereit hat, die Einbildungskraft (blos in der Auffassung desselben) mit | ||||||
33 | dem Verstande (in Darstellung eines Begrifs überhaupt) zusammenhält | ||||||
34 | und ein Verhältniß beider Erkenntnißvermögen wahrnimmt, welches die | ||||||
35 | subjective blos empfindbare Bedingung des objectiven Gebrauchs der | ||||||
01 transscendentale g.Z. (Kant). | |||||||
04 Object δ (g.Z. am Rande, Kant): als Bestimmung desselben | |||||||
16 und also ein (mit Beck). | |||||||
23-24 (der — nach) g.Z. am Rande (Kant). | |||||||
25 Obern | |||||||
25-26 Erst Schlußklammer hinter: Erkenntnißvermögens Komma vor statt nach der Klammer. | |||||||
31 wird,) | |||||||
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