Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 643 |
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01 | Dieser ist allein der Freyheit entgegengesetzte causalitaet. | ||||||
02 | Wenn das hochste Gut dem moralischen Antheil nach aus der Freyheit | ||||||
03 | entspringen soll, so haben wir keinen Grund es von der Gottlichen | ||||||
04 | Schopfung und auch nicht von uns selbst zu erwarten nach theoretischen | ||||||
05 | Principien. Aber in practischer Absicht, um unsere Handlungen darauf | ||||||
06 | zu richten, haben wir doch Grund in unserer Moralität. --- | ||||||
07 | Theoretisch würde es Mystik und Tavmaturgie. | ||||||
08 | Mystic ist teleologie theoretische teleologie des Uebersinnlichen. | ||||||
09 | Gesetzgeber. Regieren. Richter. | ||||||
10 | Schwärmerische mystick oder abergläubische Tavmaturgie. | ||||||
8101. ω3. L Bl. G 22. S. I, II und III. R III 72ff. |
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12 | S. I: | ||||||
13 | 1) daß der Mensch keinen andern Gott verehre, als den er sich einstimmig | ||||||
14 | mit dem moralischen Gesetze macht. | ||||||
15 | 2) Daß seine Religions er keine Handlungen zur Religion rechne, | ||||||
16 | die (g deren Zwek ) auf Gott gerichtet seyn soll, sondern nur auf Menschen | ||||||
17 | in der Welt und zu denen er die Erweckung aus und Aufmunterung | ||||||
18 | von aus dem Vernunft= oder Offenbahrungs=Begriffe von Gott hernimmt. | ||||||
19 | ≠ | ||||||
20 | 3) Daß er im Selbstgestandnisse seines Glaubens sowohl was den | ||||||
21 | gegenstand als den Grad desselben betrifft die größte Aufrichtigkeit und | ||||||
22 | lautere Warhaftigkeit beobachte und sich darüber aufs strengste prüfe. Auch | ||||||
23 | in den Fällen, wo er zum Lehrer berufen ist, eben solche Offenherzigkeit | ||||||
24 | nur nicht diejenige historische Lehren ohne Noth anzufechten. | ||||||
25 | ≠ Es giebt daher keine Pflichten gegen Gott, sond aber wohl können | ||||||
26 | sollen alle Pflichten als Gottliche Gebote befolgt werden. Warum aber | ||||||
27 | das? Es ist nicht an sich Pflicht und nothwendig einen Gott anzunehmen, | ||||||
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