Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 544 |
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01 | Wir können zwar den usum der Sachen aber nicht der Personen acqviriren. | ||||||
02 | In Ansehung dieses kann nurusus operae stattfinden, weil | ||||||
03 | wenn der wille eines anderen von ihr keinactus der nichts als handlungen | ||||||
04 | der freyheit gefodert werden können, indem sie selbst nicht über sich als | ||||||
05 | sachen disponiren und so ihren Gebrauch concediren können. | ||||||
06 | * (s Ein ius reale in der Person eines andern kann nicht auf einen | ||||||
07 | Theil gehen, denn die Person ist ein untheilbares Ganze. Es wird aus | ||||||
08 | Zweyen eine Moralische Person. ) | ||||||
09 | ** (s Es soll ein ius in re und doch zugleich ius personale seyn, d. i. | ||||||
10 | der person allein und ihrem willen anhängen. Es muß also nicht ein | ||||||
11 | auf eine Person blos in Ansehung eines bestimmten Gebrauch sondern | ||||||
12 | auf den ganzen Willen der Person sich erstrekendes Recht seyn, d. i. die | ||||||
13 | Person selbst muß acqvirirt werden. ) | ||||||
7881. υ--φ? χ? ψ? J 39. |
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15 | Es giebt eine dreyfache Verbindung, die aus der Natur der Menschheit | ||||||
16 | fließt: 1. da der Mensch ein anderes Geschlecht nöthig hat. 2. Da er | ||||||
17 | Eltern bedarf. 3. Da er zuletzt einen Herrn nöthig hat.* Alle drey zu | ||||||
18 | seiner Erhaltung. In allen dreyen ist die juridische würde der Menschheit, | ||||||
19 | welche dieser Verbindung schranken der subordination setzt. Diese dignitas | ||||||
20 | iuridica ist die personalitas. Nach derselben ist nicht die bloße subiection | ||||||
21 | sondern societät nothwendig, d. i. kein ius reale in den Menschen sondern | ||||||
22 | ius personale. | ||||||
23 | Die gänzliche Beraubung der freyheit hebt die Persohn auf. | ||||||
24 | * (g Der Mensch bedarf eine subiection unter einen andern Menschen | ||||||
25 | als oberen, weil ohne Befehl der Menschliche Wille nicht allgemein zusammenstimmt. ) | ||||||
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7882. υ--φ? χ? ψ? J 39. |
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28 | Die drey Arten, wie ein Mensch andere nach der Beschaffenheit seiner | ||||||
29 | Natur bedarf 1. durch instinct; 2. zu erhaltung des Lebens; 3. zu Erhaltung | ||||||
30 | und Bestimmung seiner Rechte. Die societät ist hier ein Besitz | ||||||
31 | aber der Person, und einer hat den andern in seiner gewalt und kann über | ||||||
32 | seine substantz oder seine handlungen oder Leiden nach Belieben disponiren. | ||||||
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