Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 466 |
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7598. κ? ρ? J 37. |
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02 | Wenn der Göttliche Zwek immer auch unser Zwek seyn müste, so | ||||||
03 | wären wir nicht allein beym Heyrathen verbunden auf den Zwek, den Gott | ||||||
04 | mit unsrer Neigung gehabt hat, als den Grund der Befugnis Acht zu | ||||||
05 | haben, sondern wir wären auch um unsrer Organisation willen verbunden | ||||||
06 | zu heyrathen, denn diese hat uns Gott auch zu diesem Zweke gegeben. | ||||||
7599. κ? ρ? J 37. |
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08 | Gott hat uns appetit zum Geschlecht gegeben, welcher nicht immer | ||||||
09 | Liebe ist, sondern öfters gantzlich einer Absicht auf Glükseeligkeit des andern | ||||||
10 | Geschlechts wiederstreitet. Gott hat also den dringendsten Zwek, der keinen | ||||||
11 | Aufschub erlitte, nämlich die Erhaltung der Art, auf einen unüberwindlichen | ||||||
12 | Trieb gegründet. | ||||||
7600. κ? ρ? J 36. |
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14 | Nur in Ansehung des Geschlechts hat die Natur uns vor andere bestimmt, | ||||||
15 | also nur darin könen wir einem andern den Gebrauch concediren, | ||||||
16 | aber weil wir nicht befugt seyn, unsere Persohn zu veräußern außer durch | ||||||
17 | den actum, der die Veräußerung wieder herstellt, d. i. da wir uns zugleich | ||||||
18 | wieder erwerben, so sind wir befugt, unsre Persohn zu einem mit den | ||||||
19 | Zweken der Natur einstimigen Gebrauch einem andern zu veräußern*, | ||||||
20 | aber unter der Bedingung, daß wir eben dasselbe dominium auch in ansehung | ||||||
21 | des andern bekommen. Nun heben sie die iura J 37: reciproca, | ||||||
22 | einer den andern zu nöthigen, in allen fällen auf, wo die Natur nicht Einstimmungen | ||||||
23 | selbst gemacht hat (g in allen andern fällen außer in dem | ||||||
24 | Punkte der Vereinigung ); also bleibt in pacto matrimonii kein ius reale | ||||||
25 | übrig als in membra sexualia. Das dominium mutuum läßt sich auch | ||||||
26 | nur in Ansehung einer Persohn verschiedenen Geschlechts anstellen, weil | ||||||
27 | die Natur nicht eine Natürliche beziehung der Persohnen verschiedenen Geschlechts | ||||||
28 | errichtet hat, welche einen solchen contract nothwendig machte. | ||||||
29 | * (g wer ein Gliedmaas einem andern vernichtet, der disponirt über | ||||||
30 | die Menschheit und hebt wenigstens seine Persöhnlichkeit, da er selbst | ||||||
31 | Herr sey, auf. ) | ||||||
7601. κ--λ? ι? J 38. Zu § 50 Schluss: |
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33 | Morgengabe | ||||||
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