Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 199 |
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01 | Denn dasselbe komt auf eine idee an und kan nicht aus der bloßen Natur | ||||||
02 | entspringen. freyheit ist die Bedingung des Guten. | ||||||
6896. υ? χ? Pr X'. |
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04 | Der Nothfall ist der, da ich selbst genöthigt bin, mich meiner (s eignen ) | ||||||
05 | Gewalt selbst zu Behauptung meines Rechts zu bedienen. Sonst bedeutet | ||||||
06 | die Befugnis, Zufolge meinem Rechte zwang auszuüben: daß es gewisse | ||||||
07 | Criterien der Beurteilung gebe, wornach ein Dritter, der competenter | ||||||
08 | Richter ist, urtheilen und allgemein zwingen kan. Diese Regeln bestimmen | ||||||
09 | die Bedingungen eines rechtmäßigen Zwanges. Aber diese Befugnis kommt | ||||||
10 | dem nicht zu, dessen ius controversum ist. Die Regeln des Rechts gegen | ||||||
11 | einen andern sind reciproc. Ich muß auch dem andern sein Recht erzeugen. | ||||||
12 | Daher ich mich selbst dem Zwange unterwerfen muß, nach welchem des | ||||||
13 | andern Recht gesichert ist. Daß ich mich gegen den andern auch rechtmäßig | ||||||
14 | betragen werde, ist die Bedingung der Verbindlichkeit gegen den | ||||||
15 | andern. Ich mache erstlich aus, was recht ist. Dann ist noch die frage, | ||||||
16 | ob ich verdunden bin, mich in Ansehung des andern durch sein blos Recht | ||||||
17 | einschränken zu lassen. Dieses gilt nur, wenn reciproc ebendasselbe Recht | ||||||
18 | mich auch vor dem andern Sichert, da ich also gar nicht nöthig habe, mich | ||||||
19 | auf meine eigne Gewalt zu verlassen. | ||||||
20 | Der (g hinreichende ) Zwang ist rechtmäßig, dieweil, da er mir von | ||||||
21 | der andern seite mein Recht sichert, so macht er es möglich, daß alle Handlungen | ||||||
22 | durch die bloße Regel des rechts allgemeingiltig dirigirt werden. | ||||||
23 | Der Nothfall ist, da ich mir mein Recht selber verschaffe und mein | ||||||
24 | eigner Richter bin. | ||||||
25 | An die Stelle des Rechts, wenn keine gültige Rechtspflege da ist, tritt | ||||||
26 | die Natur, z. E. Erhaltung seines Lebens. | ||||||
27 | Es giebt keinen Nothfall zu lügen, sondern aber wohl wo es recht ist, | ||||||
28 | die Unwarheit zu reden. | ||||||
6897. υ? χ? Pr X'. |
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30 | Es ist sehr schädlich, in der Methode die Mittel der Ausführung mit | ||||||
31 | den Bestimungen der Idee zu vermengen. Ob ein gewisser Religionsvortrag | ||||||
32 | leicht zu lehren sey, sich leicht eindrüken läßt, ob wir viel oder | ||||||
33 | wenig vermögen haben, ob eine Regel des Rechts sehr gemisbraucht werden | ||||||
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