Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 723 |
||||||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
|||||||
01 | Die Definition des schlechthin ersten Anfangs ist das Daseyn, vor | |||||||||
02 | welchem eine Zeit vorherging, da noch gar kein Ding war. | |||||||||
03 | Wen wir annehmen, es laße sich ein Anfang Denken, vor dem gar | |||||||||
04 | keine Zeit vorhergeht, so wird sich auch ein Ende denken (g lassen ), auf | |||||||||
05 | welches gar keine Zeit folgt. Da würde man aber sagen müssen, eine | |||||||||
06 | Welt sey gewesen und nun nicht mehr, welches, da es doch eine Zeit, die | |||||||||
07 | auf die Dauer der Welt folgt, annimmt, ein Wiederspruch seyn würde. | |||||||||
6451. ω1—3. M 382b. |
||||||||||
09 | |
|||||||||
10 | Den Endzwek aller Dinge kan man wissen, weil er moralisch ist, | |||||||||
11 | nämlich das höchste (g zufällige ) Gut. Dieses giebt den Begrif von einem | |||||||||
12 | hochsten Ursprünglichen Gut, d. i. einem moralischen Welturhebeer, und | |||||||||
13 | dieser Begrif bestimmt denselben als das allervollkommenste, da der | |||||||||
14 | physico 'theologe nur ein wesen von großer Vollkommenheit beweisen | |||||||||
15 | konnte. Eigentlich giebt die moral objectiv keinen Beweis, sondern nur | |||||||||
16 | subjectiv eine moralisch nothwendige annahme der Bedingungen, unter | |||||||||
17 | denen das object der moral, das hochste Gut, auf der Seite, da es nicht | |||||||||
18 | in unserer Gewalt ist (nämlich der Glükseeligkeit), allein möglich ist. | |||||||||
19 | Zuerst die Vorstellung der Welt als eines Systems der caus des | |||||||||
20 | nexus finalis physici (causarum finalium physicarum, worunter auch der | |||||||||
21 | Mensch seyn muß). Also verstandiges Urwesen, aber nocht nicht Gott, weil | |||||||||
22 | dazu der Begrif der Weltvollkomenheit aus Erfahrung nicht zureicht. Nun | |||||||||
23 | die Vorstellung der Welt als eines systematis caussarum finalium moralium | |||||||||
24 | zum höchsten Gut. Denn der Mensch, der im nexu finali physico | |||||||||
25 | ein Glied ist; aber in sich ein princip eines höheren nexus finalis antrift, | |||||||||
26 | wird sich sein Daseyn auch in ansehung dessen auf einen Ve denselben | |||||||||
27 | Verständigen Urheber bziehen; aber der Begrif desselben ist als von | |||||||||
28 | einem Wesen als Urheber des hochsten Gutes, weil dieser allein der Zwekbeziehung | |||||||||
29 | des moralischen Menschen angemessen ist. Dadurch wird die | |||||||||
30 | annahme eines lebendigen Gottes als moralischen Wesens und hiemit | |||||||||
31 | auch als allgnugsamen Wesens angenommen. | |||||||||
32 | Dieses ist kein objectiv-hinreichender theoretischer Beweis, aber subjectiv | |||||||||
33 | -practisch hinreichender moralischer Beweis. Die Annahme von Gott | |||||||||
34 | ist nicht nothwendig, um eine Pflicht zu erfüllen in einzelnen Handlungen, | |||||||||
[ Seite 722 ] [ Seite 724 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||||