Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 634 |
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01 | S. II: | |||||||||
02 | Von der Seele in der Geburt, dem Leben und dem Tode des Mensc hen. | |||||||||
03 | Darüber wir keine Erfahrung haben, also nur entweder aus Erfahr ung | |||||||||
04 | schließen oder a priori es aus dem bloßen Vrrmögen zu den ken im Leben | |||||||||
05 | oder aus der Freyheit als Voraussetzung zum practischen Verhalt Gebrauch | |||||||||
06 | der Vernunft beweisen müßten. Da aber das erste immer aus dem | |||||||||
07 | sinnlichen geschlossen seyn würde und das letztere blos aus dem Ubersinnlichen, | |||||||||
08 | welches uns gegebne ist bricht ab? | |||||||||
09 | Die Identität der Person betift das Intelligibele Subject bey aller | |||||||||
10 | Verschiedenheit des empirischen Bewustseyns. Das letztere kan sehr verandert | |||||||||
11 | werden. Aber so fern es zusammenhangend bleibt, ist es die Erkentnis | |||||||||
12 | seiner selbst als derselben Person und wird zur imputation erfordert. | |||||||||
6320. ω2. L Bl. E 43. S. I—IV. R II 164—169. |
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15 | S. I: | |||||||||
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17 | Er gründet sich darauf, daß (g der Begrif von ) einem nothwendigen | |||||||||
18 | Wesen ein einzelner Begrif sey, eben so wie der des entis realissimi; daher | |||||||||
19 | sich diese Begriffe begegnen und auch begegnen müssen, wenn es wahr ist, | |||||||||
20 | daß der Begrif eines nothwendigen Wesens nicht der Begrif von einer | |||||||||
21 | Species von Dingen, sondern von einem einzelnen sey und durchgän gig | |||||||||
22 | bestimmet. Der Beweis soll dieser seyn: daß, wenn es mehrere ge be, so | |||||||||
23 | würde sie auf ein nothwendiges Wesen auf eine gewiße Art bestimmt | |||||||||
24 | seyn, ein anderes auf andere, d. i. eitgegengesetzte Art, also könnte auch | |||||||||
25 | das erste unbeschadet seiner Nothwendigkeit auf entgegengesetzte Art bestimmt | |||||||||
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