Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 506 |
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01 | oder Schein der Sinne zum Grunde. Nachahmung. Vermessene | |||||||||
02 | Unwissenheit. | |||||||||
03 | Dem Wahne ist der Erfahrungsgebrauch der Vernunft entgegen gesetzt. | |||||||||
04 | Nicht daß sie ihre Gründe eben aus der Erfahrung nehmen müßte, | |||||||||
05 | sondern auf sie müsse nicht weiter denken, als daß so weit sie nach Gesetzen | |||||||||
06 | des auf Erfahrung nach Gesetzen, nach denen diese selbst moglich ist, | |||||||||
07 | angewandt werden kan. | |||||||||
08 | Th 3': | |||||||||
09 | Was ist Erfahrungsgebrauch unserer Vernunft? | |||||||||
10 | Wir können allen unseren Begriffen nur Bedeutung und unseren | |||||||||
11 | Urtheilen nur so fern realitaet geben, als daß wir sie so ferne (g sie ) mit | |||||||||
12 | den Principien einer darnach möglichen Erfahrung zusammen stimmen | |||||||||
13 | (sonst sind sie paraphysisch). Alle Grundsätze, die Dinge der Erfahrung | |||||||||
14 | zu erklären, die nicht den Regeln einer möglichen Erfahrung gemäß sind, | |||||||||
15 | sondern unab transscendent bricht ab. | |||||||||
6216. ψ3. Th 3'. |
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17 | Es nimmt jemand (g zum ) Grundsätze der Erfahrung das... ein Erfahrungen | |||||||||
18 | an, wobey sich gar keine Vernunft brauchen läßt, und ist abergläubisch; | |||||||||
19 | oder zum Grundsatze der Vernunft, wobey alle Zuverlaßigkeit | |||||||||
20 | keine Verknüpfung der Erfahrung möglich ist, und ist schwarmerisch. | |||||||||
21 | Oder es verwirft jemand alles, was nicht entweder durch Vernunft | |||||||||
22 | oder Erfahrung erweislich ist, und der ist Ungläubig. Der hingegen, | |||||||||
23 | welcher auch etwas als nothwendige Hypothesis zu volle, so fern sie zu | |||||||||
24 | Vollendung des theoretischen oder practischen Gebrauchs der Vernunft | |||||||||
25 | unentbehrlich ist, einräumt, ist gläubig. | |||||||||
26 | Der Gläubige nimmt zwar etwas an, was gar kein Gegenstand der | |||||||||
27 | Erfahrung seyn kan bricht ab. | |||||||||
6217. ψ3. Th 3'. |
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29 | Der also eine Idee (g der Vernunft ) annimmt, mit der keine Erfahrungsgesetze | |||||||||
30 | zusammen stimmen können, ist scharmerisch; der Erschei | |||||||||
31 | Erfahrungsgesetze annimmt, mit denen kein Gebrauch der Vernunft zusammenbestehen | |||||||||
32 | kan, ist abergläubisch. Der, welcher zwar die Wechselseitige | |||||||||
33 | Zusammenstimmung der Vernunft und Erfahrung in einem ob der | |||||||||
34 | Beurtheilung de eines obiects als nothwendig erkennt, aber zugleich kein | |||||||||
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