Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 316 |
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01 | intellectualis, daß es ihm als ein factum könne imputirt werden. Weil | ||||||
02 | alles, was geschieht, nach Gesetzen des Begehrungsvermögens ein wohlgefallen | ||||||
03 | voraus setzt, so muß die complacentia, welche independent ist von | ||||||
04 | der subiectiven necessitation, intellectual seyn, und setzt iene also diese | ||||||
05 | voraus. | ||||||
06 | Die größte Schwierigkeit stekt darin: wie eine subiectiv unbedingte | ||||||
07 | Willkühr könne gedacht werden (g est obiective hypotheticum ) in (nach) | ||||||
08 | dem nexu causarum efficientium sive determinantium oder, wenn man | ||||||
09 | davon abgeht, wie die imputabilitaet der Handlungen möglich sey. | ||||||
3861. η1? (λ1?) M 275'. Gegenüber von M § 709: |
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11 | Von der aversation. | ||||||
12 | Die natürliche und praktische Moglichkeit hat ist die einerley bricht ab. | ||||||
13 | Die erste Frage ist: wie man die caussalitaet einer der freyheit begreifen | ||||||
14 | soll, ob sie bricht ab. | ||||||
15 | Bey einem zufalligen (g handelnden ) Wesen kan die causalitaet entweder | ||||||
16 | necessitirt oder dependent seyn. | ||||||
17 | Ob die Erzeugung (g genesis ) der Handlung aliunde determinirt | ||||||
18 | oder spontanea sey. | ||||||
3862. η1? (κ1—λ?) M 276'. Gegenüber von M § 709, 710: |
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20 | Man sagt oft: Der Mensch hat talente, er hat auch kein boses Herz. | ||||||
21 | Er konnte nützlich werden. Es liegt nur am Wollen. Man solte glauben, | ||||||
22 | dieser Umstand laße sich leicht ändern; aber doch geschieht es nicht (g Nachlaßig ). | ||||||
23 | Hat er nun noch ein böses Herz: wird es alsdenn noch geschehen | ||||||
24 | können? | ||||||
25 | Ist bei bösen Menschen der Wille bose, oder ist er gut, aber schwach. | ||||||
26 | Die Mittel, den Willen gut zu machen, sind moralisch; ihn stark zu machen, | ||||||
27 | pragmatisch. Wenn man die Entschlossenheit, standhaftigkeit im Vorsatz, | ||||||
28 | die resignation zu üben sucht. Bey einigen scheint es nicht moglich, einen | ||||||
29 | guten Willen hervorzubringen (obgleich richtige Urtheilskraft, d.i. vorläufigen | ||||||
30 | willen), bey andern nicht einen starken willen. | ||||||
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