Kant: AA XVII, ErläuterungenzuA. G. ... , Seite 073 |
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3585. ψ. M 65'. Zu M §. 216ff.: |
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02 | Das innere Princip der Moglichkeit des Handelns ist das Vermögen*, | ||||||
03 | z.E. Maschine**. | ||||||
04 | * (g Der innere Bestimmungsgrund des Vermögens zum Handeln | ||||||
05 | ist Bestrebung (conatus). Das Vermögen mit einer Bestrebung zu | ||||||
06 | handeln ist Kraft. Kraft, so fern sie innerlich zur Wirklichkeit der | ||||||
07 | Handlung zureichend ist, aber ohne Wirkung, ist todte Kraft; diese | ||||||
08 | beweiset immer Hindernis. (s Innerlich so wohl als äußerlich zureichende | ||||||
09 | Kraft ist lebendige. ) ) | ||||||
(s | |||||||
10 | ** Das Vermögen mit einem Bestimmungsgrunde desselben zusammen | ||||||
11 | (z.B. ein angesetzter Hebebaum) ist Kraft. Die Kraft (also | ||||||
12 | Vermögen und Bestimmungsgrund desselben zusammen) ist bringt ist | ||||||
13 | für sich zur Wirklichkeit der Handlung zureichend. Also posita vi (g per se ) | ||||||
14 | ponitur actio. Allein dem Bestimmungsgrunde des in der Kraft kan | ||||||
15 | ein anderer wiederstreiten. Dies Der Zustand einer Kraft bey diesem | ||||||
16 | Wiederstreit ist Bestrebung (conatus) und das, was den Grund davon | ||||||
17 | enthält, daß die Handlung nicht entspringt, die Hindernis. Ein jeder | ||||||
18 | conatus ist eine Handlung, der aber etwas entgegen wirkt. Daher ist er | ||||||
19 | todte Kraft. Die lebendige Kraft ist nicht größer als der conatus, bringt | ||||||
20 | aber eine begehrte Wirkung hervor. | ||||||
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