Kant: AA XVII, ErläuterungenzuA. G. ... , Seite 074 |
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01 | NB. Zum conatus wird eine Zeit erfordert, wenn er lebendige | ||||||
02 | Kraft werden soll. Denn wenn die Stütze einem Gewichte genommen | ||||||
03 | und die Schwere nicht ferner wirken würde, so würde der eine Eindruk | ||||||
04 | keine Bewegung geben. | ||||||
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3586. κ—ρ. Zu M §. 220—222: |
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06 | Handeln heißt: den Zureichenden Grund des accidentis enthalten. | ||||||
07 | Die Möglichkeit der Handlung ist das Vermögen. | ||||||
08 | Der innerlich zureichende Grund der Handlung ist die Kraft. | ||||||
09 | Sie ist todt, wenn äußerlich ein Grund des Gegentheils da ist. | ||||||
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