Kant: AA XVI, L §. 422-426. IX 149. §. 117. [Analytische ... , Seite 795 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | bleibt, wie er dazu komme. Ich kann etwas verkaufen, was mir ein | ||||||
02 | anderer zum Verkauf gegeben, als die meinige. | ||||||
3352. υ-ψ. L 115. |
|||||||
04 | Das recht kann negativ genommen werden; da bedeutet es blos: | ||||||
05 | nicht Unrecht. Diese Bewandtnis hat es mit dem ius reale. Aber es | ||||||
06 | ist auch affirmativ; da bezieht es sich auf obligation und ist ius personale. | ||||||
3353. υ-ψ. L 115. |
|||||||
09 | Man muß iederzeit untersceiden, was an sich zur Vollkommenheit | ||||||
10 | gehört, und was zu deren Ausführung erfodert wird. Dieses muß zuletzt | ||||||
11 | gelassen werden. Billig solte der Richter aus dem facto und nicht aus | ||||||
12 | de allegirten Rechtsgründen der advocaten urtheilen; denn die können | ||||||
13 | falsch, aber die Sache doch recht sein. Obgleich dergleichen Art zu | ||||||
14 | beschwerlich ist, so ist sie doch vielleicht nicht unmöglich. | ||||||
3354. υ-ψ. L 115'. |
|||||||
16 | Man kann alle Gesetze in rechtsbestimmende und vorsorgende eintheilen. | ||||||
17 | Die letzte müssen von den ersteren ganz abgesondert werden. | ||||||
18 | Dadurch bekommt der, vor welchen die Regirung sorgt, kein Recht und | ||||||
19 | muß nicht profitiren. Ferner Gesetze, die zur Leichtigkeit der Rechtsbestimmung | ||||||
20 | gehören, die müssen einfach seyn. | ||||||
3355. υ-ψ. L 116. |
|||||||
22 | In dem Verkauf einer Sache sind drey Stüke: 1. Der Verkäufer, | ||||||
[ Seite 794 ] [ Seite 796 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||