Kant: AA XVI, L §. 292. 293. IX 101-104. §. 17-23. ... , Seite 629 |
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3041. ρ. L 81. |
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02 | Urtheile sind das Mittel deutlicher Erkenntnisse, und die (g reale ) | ||||||
03 | functiones zu Urtheilen als deutlicher Erkenntniß der Erscheinungen | ||||||
04 | bricht ab. | ||||||
3042. ρ? (σ?) L 81'. |
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06 | Urtheil ist ein Erkenntnis der Einheit gegebener Begriffe: Daß | ||||||
07 | namlich dasienige B mit verschiedenen andern Dingen x, y, z, unter | ||||||
08 | denselben Begrif A gehöre, oder auch: daß das manigfaltige, was unter | ||||||
09 | B ist, auch unter A gehöre, imgleichen daß die Begriffe A und B durch | ||||||
10 | einen Begrif B vorgestellt werden können. | ||||||
3043. ρ-σ. L 81. |
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12 | Alle Urtheile sind analytisch oder synthetisch. Die bejahende erstere | ||||||
13 | beruhen auf der identitaet, da das praedicat im subiect enthalten ist; | ||||||
14 | die verneinende: da es ienem wiederspricht. | ||||||
15 | Die synthetische: da das subiect unter dem praedicat enthalten oder | ||||||
16 | nicht ist. | ||||||
3044. ρ-σ? (ξ?) τ-υ?? L 81. |
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18 | Urtheil ist das Verhaltnis der Unterordnung der Begriffe unter | ||||||
19 | einander. | ||||||
20 | Urtheil ist die Vorstellung der Einheit im Verhaltnisse der Erkentnisse.* | ||||||
22 | Wenn was nach mehrere Erkentnisse als eines betrachtet werden, | ||||||
23 | durch eine derselben auch die andere gesetzt wird. | ||||||
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