Kant: AA XVI, L §. 280-284. IX 143-145. §. 105-7. ... , Seite 610 |
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3003. υ? (μ? ρ2?) L 76. |
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02 | Nahmenerklärungen sind diejenige, welche die Bedeutung enthalten, | ||||||
03 | die man willkührlich einem gewissen nahmen hat geben wollen. | ||||||
04 | Noch giebt es gewisse Sacherklarungen, die entweder diagnostisch | ||||||
05 | oder genetisch sind. Jene sind aus den ahnlichkeiten oder unähnlichkeiten | ||||||
06 | der Dinge in der Vergleichung, also durch äußere Merkmale, diese durch | ||||||
07 | die innere Möglichkeit entstanden. Jene bringen eine scholastische, diese | ||||||
08 | eine canonische Eintheilung zu wege. Jene ist eine compendium Methode, | ||||||
09 | eine Ordnung der coordination, d. i. der Stellen, in unsere Begriffe zu | ||||||
10 | bringen. | ||||||
11 | Es giebt definitionen zu Begriffen, die wir schon haben und durch | ||||||
12 | den Nahmen noch nicht recht bezeichnet sind. e. g. Metaphysik. Und da | ||||||
13 | wird nicht so wohl die Bedeutung des Worts analysirt, als ein Begrif, | ||||||
14 | der uns beywohnt, und da muß besonders Gewiesen werden, welcher | ||||||
15 | Nahme und wie weit er ihn ausdrükt. | ||||||
16 | (s Der Raum wird durch Vorzeigung definirt, weil er kein allgemeiner | ||||||
17 | Begrif ist. ) | ||||||
3004. υ-χ? ψ?? L 76'. |
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19 | Gegebene Dinge der Natur, wenn sie unter ein gemeinschaftlich | ||||||
20 | Merkmal gebracht werden, geben stehen durch dieses Merkmal unter | ||||||
21 | einem bestimten Begrif, der ihre nominaldefinition ist. Denn die Nahmen | ||||||
22 | sollen Auszeichnungen seyn, zu Classen dienen, Einerleyheit in gewissen | ||||||
23 | Stüken anzeigen. Aber nicht Eigenschaften und das innere, mithin nicht | ||||||
24 | Erklärungsgründe, sondern Eintheilungsgründe. | ||||||
3005. υ-ψ?. L 77. |
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26 | Nominalerklärung: die den Gegenstand bezeichnet (auch allesfals | ||||||
27 | durch Beschreibung). | ||||||
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