Kant: AA XVI, L §. 207-215. IX 67-72. [Zeuge. Unglaube. ... , Seite 511

     
           
 

Zeile:

 

Text:

 

 

 

 
  01 unseres Willens in Ansehung dessen,(g welches nothwendiger Weise mit dem      
  02 verbunden ist. ) was an und vor sich als gewis Gut erkannt wird.      
           
  03 Man sagt nicht: ich weiß, daß das Menschliche gEschlecht einen Anfang      
  04 hat, sondern: ich glaube es. Daher ist es eine Hypothesis, unter der      
  05 ich allein durch die Vernuft seyn Daseyn verstehen kann, ob ich es zwar      
  06 selbst durch die Vernunft nicht verstehen kan. Der Anfang der welt und      
  07 die Unendliche Dauer derselben sind gleich unverstandlich; jenes macht      
  08 aber doch meine Vernunfterkenntnis complet, dieses nicht. (s Jene hypothesis      
  09 ist eine nothwendige hypothesis der Vernunft. )      
           
  10 Also glaube ich eine jede nothwendige Hypothesin. dieses heißt:      
  11 etwas annehmen, gleich als wenn es eine willkührliche position sey;      
  12 mathematische Sätze nimmt man nicht an.      
           
  13 Von vernunftsätzen, die geglaubt werden. Sind mehr als meinungen.      
  14 Man kan sich ihrer nicht entbrechen.      
           
   

 

2789.   ψ? (υ-χ?)   L 61'.   Zu L §. 215:
 
     
  16 (s Im Wissen und Glauben ist das subiectiv Unveränderliche Vorwarhalten      
  17 Glauben, nicht Meynen. )      
           
  18 Eigentlich nicht 3, sondern nur 2 Qvellen der Erkentnis* : Erfahrung      
  19 und Vernunft. 1. jene entweder unsere eigne oder fremde mitgetheilte      
  20 Erfahrung historischer Glaube. 2. Vernunft: entweder ein Wissen oder      
  21 Glauben, d. i. entweder aus der the speculativen oder practischen Vernunft.      
  22 Vernunft Glaube.      
           
     

[ Seite 510 ] [ Seite 512 ] [ Inhaltsverzeichnis ]