Kant: AA XVI, L §. 207-215. IX 67-72. [Zeuge. Unglaube. ... , Seite 511 |
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01 | unseres Willens in Ansehung dessen,(g welches nothwendiger Weise mit dem | ||||||
02 | verbunden ist. ) was an und vor sich als gewis Gut erkannt wird. | ||||||
03 | Man sagt nicht: ich weiß, daß das Menschliche gEschlecht einen Anfang | ||||||
04 | hat, sondern: ich glaube es. Daher ist es eine Hypothesis, unter der | ||||||
05 | ich allein durch die Vernuft seyn Daseyn verstehen kann, ob ich es zwar | ||||||
06 | selbst durch die Vernunft nicht verstehen kan. Der Anfang der welt und | ||||||
07 | die Unendliche Dauer derselben sind gleich unverstandlich; jenes macht | ||||||
08 | aber doch meine Vernunfterkenntnis complet, dieses nicht. (s Jene hypothesis | ||||||
09 | ist eine nothwendige hypothesis der Vernunft. ) | ||||||
10 | Also glaube ich eine jede nothwendige Hypothesin. dieses heißt: | ||||||
11 | etwas annehmen, gleich als wenn es eine willkührliche position sey; | ||||||
12 | mathematische Sätze nimmt man nicht an. | ||||||
13 | Von vernunftsätzen, die geglaubt werden. Sind mehr als meinungen. | ||||||
14 | Man kan sich ihrer nicht entbrechen. | ||||||
2789. ψ? (υ-χ?) L 61'. Zu L §. 215: |
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16 | (s Im Wissen und Glauben ist das subiectiv Unveränderliche Vorwarhalten | ||||||
17 | Glauben, nicht Meynen. ) | ||||||
18 | Eigentlich nicht 3, sondern nur 2 Qvellen der Erkentnis* : Erfahrung | ||||||
19 | und Vernunft. 1. jene entweder unsere eigne oder fremde mitgetheilte | ||||||
20 | Erfahrung historischer Glaube. 2. Vernunft: entweder ein Wissen oder | ||||||
21 | Glauben, d. i. entweder aus der the speculativen oder practischen Vernunft. | ||||||
22 | Vernunft Glaube. | ||||||
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