Kant: AA XVI, L §. 201-206. IX 66-71. [Erfahrung. ... , Seite 502 |
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01 | nichts wissen, sondern auch nichts Meynen kan und in Ansehung deren | ||||||
02 | man auch nicht einmal Warscheinlichkeit vorwenden kan, sondern nur daß | ||||||
03 | es nicht wiedersprechend ist, sich einen Gegenstand so zu denken. Das | ||||||
04 | Übrige ist ein freyes (s logisch ) fürwarhalten, welches nur in practischer | ||||||
05 | a priori gegebner Absicht nöthig ist. | ||||||
2767. ψ? (υ-χ?) L 58. Zu L §. 206 : |
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07 | Der Unglaube kan imputirt werden, aber nicht der Mangel des | ||||||
08 | historischen Glaubens. | ||||||
2768. ψ? (υ-χ?) L 58'. Zu L §. 206 : |
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10 | Je größer die moralische Gesinnung, desto mehr geschieht sie aus | ||||||
11 | bloßem Glauben an alle dasienige, was sie bestärkt; und damit auch die | ||||||
12 | Handlungen aus iener geschehen, ist nothig, daß diese triebfedern nur | ||||||
13 | geglaubt werden. | ||||||
2769. ψ? (υ-χ?) L 58'. Zu L §. 204ff.: |
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15 | Nur 2 Erkentnisqvellen: Vernunft und Erfahrung; denn Glauben | ||||||
16 | ist mittelbare Erfahrung durch anderer bezeugte Erfahrung. formaliter | ||||||
17 | wird glauben dem wissen entgegengesetzt. materialiter der Mittheilung | ||||||
18 | fremder Erfahrung. | ||||||
2770. ψ? (υ-χ?) L 58'. Zu L §. 206: |
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20 | Moralisch ungläubig ist der, der nicht dasjenige annimmt, was zu | ||||||
21 | wissen zwar unmöglich, aber vorauszusetzen moralisch nothwendig ist. | ||||||
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