Kant: AA XVI, L §. 201-206. IX 66-71. [Erfahrung. ... , Seite 501 |
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| 01 | Ferner ω? (φ?) | ||||||
| 02 | Etwas glauben oder einem Glauben. | ||||||
2763. ψ? (υ-χ?) L 58. In L §. 206 Satz 4: |
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| 04 | Der historische Glaube ist vernünftig, wenn er critisch ist. | ||||||
2764. ψ? (υ-χ?) L 58. Zu L §. 206 : |
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| 06 | Der Ungläubisch ist, kan nicht durch Nachrichten seine mangelhafte | ||||||
| 07 | Erfahrung ergänzen. Hält alles vor Lügen. | ||||||
2765. ψ? (υ-χ?) L 58. Zu L §. 206 : |
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| 09 | Das Glauben auf ein Zeugnis ist von dem Vorwarhalten durch | ||||||
| 10 | eigene Erfahrung gar nicht dem Grade nach unterschieden, auch nicht der | ||||||
| 11 | Art nach. Aber wohl das Gauben auf (g logisch ) unzureichende Gründe | ||||||
| 12 | der Vernunft. jenes können wir wissen, dieses ist nicht ein Wissen. | ||||||
| 13 | (g Glaube ist entweder historisch oder Vernunftglaube. Dieser ist | ||||||
| 14 | practisch. ) | ||||||
| 15 | (s Sachen der Meynung, Glaubenssachen, Thatsachen. ) | ||||||
2766. ψ? (υ-χ?) L 58. Zu L §. 206 : |
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| 17 | Glaubenssachen (a priori) sind (s wahre Sätze, die doch in keiner | ||||||
| 18 | moglichen Erfahrung liegen. ) die, in Ansehung deren man nicht allein | ||||||
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