Kant: AA XVI, L §. 168 (Satz 3, 4). 169. IX 75-77. ... , Seite 402 |
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01 | Die Vorurtheile wiederstehen der Belehrung, indem sie 1. nicht | ||||||
02 | wollen belehrt werden, 2. indem sie die Belehrung durch dasselbe Vorurtheil | ||||||
03 | beurtheilen, welches hat sollen abgeschafft werden. Daher sind sie | ||||||
04 | schädlicher als Unwissenheit. Es ist nicht rathsam, auch (g von ) wahren | ||||||
05 | Sätzen ein Vorurtheil in andern zu gründen. (s und tadelhaft, sie mit | ||||||
06 | Fleis einzuprägen. Vorurtheil der Erfahrung. ) Formale Falschheit. | ||||||
07 | Praestigiae sensus interni. | ||||||
08 | Natürliche und eingeführte Vorurtheile. (s Jene e. g. des Alters, | ||||||
09 | der Elternliebe, der Familie, der Faulheit. ) | ||||||
10 | Sprichwörter, Canones, sententzen, Sinnsprüche. (s brocardicon. ) | ||||||
2518. β1-ε2. L 46'. Zu L §. 169 „durch ein Vorurtheil“ (Z. 27): |
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13 | e. g. die Meisten Menschen die religion. | ||||||
15 | Wenn ich aber dem Vorurtheil nicht so viel einräume, sondern nur | ||||||
16 | daß es mir etwas wahrscheinlich mache. e. g. daß dieser und jener Mensch | ||||||
17 | nicht verfaßer von einem Buch sey. | ||||||
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