Kant: AA XVI, L §. 168 (Satz 3, 4). 169. IX 75-77. ... , Seite 401 |
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01 | Neben „praecaria cognitio“ (Z. 40025): | ||||||
02 | in sensu deteriori. | ||||||
2516. β1. L 46'. Gegenüber von L §. 168 Satz 3 und 4: |
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04 | Kluges Vorurtheil. Wenn man aus einem unzureichenden Grunde | ||||||
05 | etwas so lange vor wahr hält, bis (g die Prüfung angestellt oder ) das | ||||||
06 | Gegentheil erwiesen worden. | ||||||
07 | in sensu saniori ist es der Beyfall Grund, unsern Beyfall offen zu | ||||||
08 | halten, der nicht von der innern Beschaffenheit des objects, sondern von | ||||||
09 | andern verbundenen Dingen hergenommen ist. e. g. Kluge Leute halten | ||||||
10 | dies vor wahr. Ich urtheile auf keine Weise ins blaue. Wer in vielen stüken | ||||||
11 | scharfsinnig ist, wird in andern nicht ungereim̅t seyn. | ||||||
12 | Wir müssen Vorurtheile haben, damit wir angeloket werden, die Beweise | ||||||
13 | sorgfaltig zu treiben. e. g. Vorurtheil von der Christlichen religion. | ||||||
14 | Die Qvellen der Vorurtheile machen sie schädlich. | ||||||
2517. β1-ε2. L 46'. Gegenüber von L §. 168 Schluss und §. 169 Satz 1: |
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17 | Das Vorwahrhalten aus unzureichenden Gründen ist nicht Vorurtheil, | ||||||
18 | sondern Muthmaßung. | ||||||
19 | Vorher wovor oder wieder eingenomen seyn, praeoccupirt. | ||||||
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