Kant: AA XVI, L §. 116 IX 58-59. [Analytische und ... , Seite 304 |
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01 | der Erkentnis (g Deutlichkeit ) in der Verknüpfung der Gründe derselben. | ||||||
02 | 1. in der Zusammensetzung des Ganzen; 2. der ableitung Ableitung | ||||||
03 | aus Principien; 3. der Anwendung auf (g Folgen ) andere Dinge. | ||||||
04 | (g Ausführliche, tiefe und fruchtbare Deutlichkeit. ) | ||||||
05 | Die totalitaet eines aggregats hat ihre Grentze im adaeqvaten | ||||||
06 | (definition). | ||||||
07 | Die totalitaet einer Reihe Merkmale hat ihre Grentze im Einfachen. | ||||||
2295. ψ? υ-χ?? L29'. L 29. |
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08 | L 29': | ||||||
11 | Die Größe eines Grabens* , die in ansehung der qualitaet der Absicht | ||||||
12 | determinirt ist, beruht auf der Breite und Tiefe. Die Länge kan | ||||||
13 | nachher mit der Größe der Absicht derselben und des Vermögens fortgesetzt | ||||||
14 | werden, so weit man will. Eben so erkentnis in ansehung des | ||||||
15 | Gantzen der merkmale als aggregats oder als Reihe, extensive und | ||||||
16 | intensive, jenes zur Ausführlichkeit, dieses zur Gründlichkeit des | ||||||
17 | systems, kan noch protensive in ansehung der Folgen ins unendliche | ||||||
18 | fortgesetzt werden. | ||||||
19 | L 29: | ||||||
20 | * (g Es gehört, um ein stück land (unbestimmt an Große) troken | ||||||
21 | zu machen, nur die Breite und tiefe dazu, und zwar das Verheltnis nach | ||||||
22 | Beschaffenheit des Bodens, nachdem man -- -- -- -- -- -- -- -- | ||||||
23 | -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- ) | ||||||
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