Kant: AA XVI, L §. 17. 18. IX 21-22. ... , Seite 112 |
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01 | historische, im zweyten eine rationale Gelehrsamkeit; die letztere ist | ||||||
02 | entweder Mathematisch oder philosophisch. | ||||||
03 | (s Die Vernunft Erkenntnis entspringt aus Regeln. ) | ||||||
1779. η2? κ3? μ? ρ3? L 7. Zu L §. 22: |
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05 | Logische Vollkommenheit Warheit, Deutlichkeit, Allgemeinheit. | ||||||
1780. η? κ? L 7. Zu L §. 22: |
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07 | Die logische Vollkomenheiten beziehen sich auf das obiect, die Schonheiten | ||||||
08 | auf das subiect.* | ||||||
09 | * (s Die materie der Erkentnis in Verhältnis aufs subiect ist Empfindung. | ||||||
10 | die Form der Erkentnis in Verhältnis aufs subiect heißt | ||||||
11 | Erscheinung. Alles wohlgefallen ist die Übereinstimung und ist entweder | ||||||
12 | subjectiv, wenn sie beruhet auf der Übereinstimmung mit dem | ||||||
13 | subiect: Gefühl oder Geschmack, oder obiectiv, wenn sie beruhet auf der | ||||||
14 | Übereinstimung mit dem obiect, und ist allgemein gültig. ) | ||||||
1781. η2? κ3? μ? ρ3? L 7.: |
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16 | Die Critik und Historie des Schönen gehört zur Gelehrsamkeit, aber | ||||||
17 | nicht die Kunst; es gehören überhaupt die Geschiklichkeiten des genies, | ||||||
18 | z. E. Philosophie und schöne Künste, nicht zur Gelehrsamkeit. | ||||||
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