Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 033 |
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1603. ρ. L VII. |
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02 | Die Logik ist eine Wissenschaft (g a priori ) von den allgemeinen reinen | ||||||
03 | Gesetzen des Verstandes und (g der ) Vernunft überhaupt, nicht des besonderen | ||||||
04 | Gebrauchs. | ||||||
05 | So wie er im gemeinen Erkentnis angewandt wird und in wissenschaften | ||||||
06 | ohne Unterschied des obiects. | ||||||
07 | Sie ist ein canon, aber kein organon, nemlich eine a priori erweisliche | ||||||
08 | Regel der Beurtheilung (g diiudication ), aber nicht der construction | ||||||
09 | unserer Erkentnis. | ||||||
10 | (g wird von Erfahrung abstrahirt, aber nicht derivirt. ) | ||||||
11 | Von dem obiectiven Gesetzen der richtigen Erkentnis überhaupt in Ansehung | ||||||
12 | moglicher Erkentnis und möglichen Gebrauch des Verstandes, nicht | ||||||
13 | dem subiectiven und wirklichen. (g keine empirische principia: psychologie. ) | ||||||
14 | D. i. den Bedingungen möglicher Vollkommenen, nicht wirklicher Erkentnis. | ||||||
16 | Sie ist ein organon nicht der doctrin (g bringt nichts hervor ), | ||||||
17 | sondern der critic. Denn sie ist auf alle Gegenstände unbestimt. | ||||||
18 | Daher ist sie nur ein organon der Verstandeserkentnis der Form, aber | ||||||
19 | nicht dem Inhalt nach. | ||||||
1604. ρ. L VIII. |
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21 | Die Logik kan keine principia theoretica (der diiudication) aus der | ||||||
22 | Erfahrung entlehnen, also auch nicht aus der psychologie, aber wohl die | ||||||
23 | principia practica (der construction). | ||||||
24 | Die theoretische Logik ist blos der canon der diiudication und sagt | ||||||
25 | die Bedingungen, unter welchen der Gebrauch des Verstandes würde | ||||||
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