Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 010

     
           
 

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  01 Zu L §. 2 Nr. 2:      
  02 Aus der Natur der Vernunft. Wenn man weiß, wie die Seelenkräfte      
  03 einander subordinirt seyn, so weiß man auch, auf welcher seite man      
  04 sich vor fehlern versichern könne. z. E. die imagination verdirbt sehr oft      
  05 die allgemeine ideen.      
           
  06 Zu L §. 2 Nr. 3:      
  07 Aus den allgemeinen. z. E. Wenn einer gewißen Eigenschaft      
  08 ein Prädicat zukommt und die Eigenschaft wird dem Dinge beygelegt, so      
  09 komt das Prädicat dem Dinge auch zu. Wenn einem Dinge ein Prädicat      
  10 zukomt, dieses Prädicat aber wiederstreitet einer gewißen Eigenschaft, so      
  11 wieders kan diese Eigenschaft dem Dinge auch nicht zukommen.      
           
  12 Zu L §. 3:      
  13 §. 3. Ein gelehrter von Profeßion ist derjenige, der die Wißenschaften      
  14 in der Ordnung und Methode, wie sie in der republick der      
  15 gelehrten vorgetragen werden, inne hat und die Geschicklichkeit besitztet und      
  16 der die Geschiklichkeit zu haben sich bestrebet, andern solche auf Gleiche      
  17 Art mitzutheilen.      
           
  18 Die Logick, die bloß vor gelehrte von Profeßion geschrieben, unterscheidet      
  19 sich darin von der andern, daß sie terminos technicos oder Kunstwörter.      
  20 hernach die Syllogistick und die Lehre der Trugschlüße weitläufig      
  21 vorträgt.      
           
  22 Wir müßen so wohl die Logick vor gelehrte von Profeßion als die      
  23 gemeinnützige Logick vortragen, weil wir 1stlich mit den ersteren auf      
  24 Academien zu thun haben und risqviren könten, vor Unwißend angesehen      
     

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