Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 010 |
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01 | Zu L §. 2 Nr. 2: | ||||||
02 | Aus der Natur der Vernunft. Wenn man weiß, wie die Seelenkräfte | ||||||
03 | einander subordinirt seyn, so weiß man auch, auf welcher seite man | ||||||
04 | sich vor fehlern versichern könne. z. E. die imagination verdirbt sehr oft | ||||||
05 | die allgemeine ideen. | ||||||
06 | Zu L §. 2 Nr. 3: | ||||||
07 | Aus den allgemeinen. z. E. Wenn einer gewißen Eigenschaft | ||||||
08 | ein Prädicat zukommt und die Eigenschaft wird dem Dinge beygelegt, so | ||||||
09 | komt das Prädicat dem Dinge auch zu. Wenn einem Dinge ein Prädicat | ||||||
10 | zukomt, dieses Prädicat aber wiederstreitet einer gewißen Eigenschaft, so | ||||||
11 | wieders kan diese Eigenschaft dem Dinge auch nicht zukommen. | ||||||
12 | Zu L §. 3: | ||||||
13 | §. 3. Ein gelehrter von Profeßion ist derjenige, der die Wißenschaften | ||||||
14 | in der Ordnung und Methode, wie sie in der republick der | ||||||
15 | gelehrten vorgetragen werden, inne hat und die Geschicklichkeit besitztet und | ||||||
16 | der die Geschiklichkeit zu haben sich bestrebet, andern solche auf Gleiche | ||||||
17 | Art mitzutheilen. | ||||||
18 | Die Logick, die bloß vor gelehrte von Profeßion geschrieben, unterscheidet | ||||||
19 | sich darin von der andern, daß sie terminos technicos oder Kunstwörter. | ||||||
20 | hernach die Syllogistick und die Lehre der Trugschlüße weitläufig | ||||||
21 | vorträgt. | ||||||
22 | Wir müßen so wohl die Logick vor gelehrte von Profeßion als die | ||||||
23 | gemeinnützige Logick vortragen, weil wir 1stlich mit den ersteren auf | ||||||
24 | Academien zu thun haben und risqviren könten, vor Unwißend angesehen | ||||||
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