Kant: AA XV, Zweiter Anhang Medicin. , Seite 974 |
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| 01 | oder sie uns vorsetzlich zu geben, um sie methodisch zu behandeln, da sie | |||||||
| 02 | von der besonderen Art ist, daß wenn die Einimpfung einmal glücklich | |||||||
| 03 | gelungen ist, man jene nicht noch zum zweyten Mal befürchten darf. | |||||||
| 04 | Wie es einmal mit unserer Gattung steht, so ist das Pockenübel und | |||||||
| 05 | die damit verbundene Gefahr | |||||||
| 06 | Hier bricht das Fragment plötzlich ab und Kant behandelt sein | |||||||
| 07 | eigentliches Thema der Physik weiter fort, Am Rande auf derselben | |||||||
| 08 | Seite hat er an zwei verschiedenen Stellen noch folgendes bemerkt: | |||||||
| 09 | Die Glückseeligkeitslehre ist das Princip der Gymnastik (negativ | |||||||
| 10 | sustine et abstine) und das Wohlseyn (salus) mens sana in corpore | |||||||
| 11 | sano, setzt doch Moral voraus. | |||||||
| 12 | Fiat exper. in corpore vili, und unter die vilia wird jeder Unterthan, | |||||||
| 13 | der nicht zugleich gesetzgebend (nicht republicanisch) ist, verstanden. Pockeneinimpfung | |||||||
| 14 | gehört also unter den Titel der heroica. | |||||||
1553. ω5. L Bl. aus dem nachgelassenen Ms. (vgl. XIV S. XXV). A. M. XXII 395—397. |
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| 18 | Die Größte Gefahr für Menschen in ihrem Verkehr unter einander | |||||||
| 19 | ist die, Anderen Unrecht zu thun. Unrecht zu leiden ist hingegen für nichts | |||||||
| 20 | zu achten. Und es zu dulden, ist oft gar verdienstlich, wenn man hoffen | |||||||
| 21 | darf, daß eine solche Toleranz den Muthwillen zu beleidigen nicht noch | |||||||
| 22 | verstärken dürfte. | |||||||
| 23 | Unter den mancherley Nöthen, die das Schicksal über das menschliche | |||||||
| 24 | Geschlecht verhängt hat, ist eine Noth, Krankheiten, wegen deren man in | |||||||
| 25 | größerer Gefahr ist, wenn man sich der Natur ueberläßt, als wenn man | |||||||
| 26 | ihr zuvorkommt und sie sich selbst zufügt, um sie mit mehrer Sicherheit | |||||||
| 27 | heilen zu können, nämlich die Pockennoth, von welcher hier nun die | |||||||
| 28 | moralische Frage ist: ob der vernünftige mensch sich und anderen, die | |||||||
| 29 | kein Urtheil haben (Kindern) die Blattern durch Einimpfung zu geben | |||||||
| 30 | befugt sey, oder ob diese Art, sich in Gefahr des Todes (oder der Verstümmelung) | |||||||
| 31 | zu setzen, nicht gäntzlich moralisch unzuläßig sey, hierüber | |||||||
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