Kant: AA XV, Zweiter Anhang Medicin. , Seite 971 |
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1550. ω5 (1800). L Bl. L 18. S. III. A. M. XXII S. 392f. |
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02 | In die Jahrbücher der preußischen Monarchie einen Brief an den | |||||||
03 | Graf Dohna, die Pockeneinimpfung und deren Zuläßigkeit betreffend*, | |||||||
04 | mit Rücksicht auf Prof. Juncker in Halle, den Feuerlärm darüber zu | |||||||
05 | mäßigen. | |||||||
06 | Damit Staaten nicht mit Menschen überfüllt werden macht und man | |||||||
07 | sie in ihrem Keim ersticke: zwey Übel als Gegenmittel in sie Gelegt — die | |||||||
08 | Pocken und den Krieg. Der zunehmende Luxus vermindert auch schon | |||||||
09 | sehr den Überschus der Gebohrnen. Die Natur verfährt mit Menschen | |||||||
10 | nicht gelinder als mit Pflanzen- und Thierarthen. Durch die Fruchtbarkeit | |||||||
11 | ersetzt sie überflüßig den Verbrauch derselben, ohne daß man naturwiedrige | |||||||
12 | Mittel brauchen darf. | |||||||
13 | * (g Erörterung einer casuistischen aufgabe, die Zuläßigkeit | |||||||
14 | oder Unzuläßigkeit der Pockeneinimpfung betreffend (vide rechtslehre). ) | |||||||
1551. ω4—5. L Bl. Kuffner 2. S. II. R.-Sch. XI 2 S. 169f. A. M. 1872 IX 624. |
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17 | Heroische Mittel der Ärzte sind die, welche auf Tod und Leben* | |||||||
18 | oder, was eben so viel ist, auf die Gefahr des Patienten lebenslang krank | |||||||
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