Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 887 |
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| 01 | (g Er bewirkt seine Vollkommenheit nur durch Errichtung einer | |||||||
| 02 | vollkommenen Gesellschaft. ) | |||||||
| 03 | D. Ob der natürliche und rohe oder der gesittete Zustand seiner | |||||||
| 04 | Bestimmung gemäß sey. Rousseau, von dem Schaden der Wissenschaften. | |||||||
| 05 | Von der Ungleichheit der Menschen. (g Vom Schaden aus der Cultur. | |||||||
| 06 | Den Naturzustand verlassen. Vollkommene Kunst wird wieder zur Natur. | |||||||
| 07 | Zwischenzeit. ) | |||||||
| 08 | (g D. Sein letztes Ziel ist die Vollkommenheit des Status civilis*. | |||||||
| 09 | Entwickelung aller Talente. ) | |||||||
| 10 | * (wozu er durch seine Ungeselligkeit getrieben wird: ein | |||||||
| 11 | System der Menschen nach Freyheitsgesetzen — woraus alles Gute | |||||||
| 12 | entspringt.) | |||||||
| 13 | Die Naturbestimmung des Individuum ist von der Bestimmung der | |||||||
| 14 | Gattung am Menschen unterschieden. Bey den übrigen Thieren erreicht | |||||||
| 15 | das Individuum seine Bestimmung, beym Menschen nur die Gattung die | |||||||
| 16 | ganze Bestimmung der menschlichen Natur. Denn die Gattung soll sich | |||||||
| 17 | aus der rohen Natur zu in vielen generationen zu einer Vollkommenheit | |||||||
| 18 | empor arbeiten, dazu in der Natur zwar die Anlagen anzutreffen, die | |||||||
| 19 | Entwickelung aber das eigene Werk des menschen, also künstlich ist und | |||||||
| 20 | nicht vom individuum, sondern nur der Gattung geleistet werden kan. | |||||||
| 21 | (s Er ist nicht zum Genuß der Glückseligkeit, sondern zur Entwikelung | |||||||
| 22 | aller Talente geschaffen. ) | |||||||
| 23 | S. II: | |||||||
| 24 | Der Mensch gehöret auf einer Seite zum Geschlecht der Thiere, | |||||||
| 25 | und hat so fern hat die Natur ihm zum Vorzuge keine Ausnahmen | |||||||
| 26 | gemacht. Er hat Triebe der Bedürfnisse des Hungers, der Ungemachlichkeit, | |||||||
| 27 | des Geschlechts und muß der Natur ihren Tribut im Leben (g zum | |||||||
| 28 | Thierreich ) und Tode (g gewächsreich ) abgeben. Anderer Seits gehört er | |||||||
| 29 | in die sittliche Ordnung und ist berufen, in sich eine moralische | |||||||
| 30 | Person auszuarbeiten, die über die Thierheit erhaben ist. | |||||||
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