Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 711 |
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01 | verknüpfte Vergleichung und Verbindung (reflexion). Vermögen der | |||||||
02 | Anschauungen und Begriffe. Einheit. Der Anschau Sinnliche und Verstandeseinheit. | |||||||
03 | Empfinden und Denken. (s nicht Gefühl, sondern Begriff. ) | |||||||
04 | Was ein obiect zum Denken ist, muß nicht als eines der Empfindung | |||||||
05 | angesehen werden. (g Man muß Empfindung nicht dem Denken substituiren, | |||||||
06 | sondern Sinnlichkeit muß den Verstand begleiten, nicht ersetzen. ) | |||||||
(s | ||||||||
07 | 1. Vermögen der Regeln. | 2. der Anwendung derselben auf | ||||||
08 | (g Schüler ) | (g Diener ) | ||||||
09 | Falle. 3. der Principien zu viel Regeln.) | |||||||
10 | (g Herr Meister ) | |||||||
) | ||||||||
11 | (Als Vermögen über sich zu herrschen ist Verstand &c &c. in practischer | |||||||
12 | Bedeutung.) | |||||||
13 | Verstand. Urtheilskraft. vernunft (a priori). | |||||||
14 | (s Fassen. Einsehen. Begreifen. ) | |||||||
15 | Der genau bestimten Regeln gemäß verfahren darf, braucht nur | |||||||
16 | Verstand. Mathematiker. Bevollmachtigter. | |||||||
17 | Dem es überlassen ist, (s den Fall des Gebrauchs der Regeln selbst | |||||||
18 | zu beurtheilen; Bevollmächtigter: allgemeine Vollmacht ) das Besondere | |||||||
19 | in Ansehung der Regel zu bestimmen: Urtheilskraft. | |||||||
20 | (s Generale Regeln. Maximen. Nicht zu viel, nichts zu wenig. ) | |||||||
21 | (s mandatum cum libera. ) | |||||||
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