Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 606 |
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| 1392. π. M 298'. |
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| 02 | Wer einmal eine überwiegende Gewalt hat, schrankt sie nicht von | |||||||
| 03 | selbst ein und giebt anderen macht, sie ihm Wiederstand zu leisten. | |||||||
| 04 | (g Den Großen wird eben darum, weil sie groß sind, geschmeichelt. | |||||||
| 05 | sie könen sich nicht bessern. ) | |||||||
1393. π. M 300'. E I 673. |
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| 07 | (g Inwendig: obrigkeitliche Gewalt; auswerts: vertheidigende | |||||||
| 08 | Macht. ) | |||||||
| 09 | Der Gesetzliche (obrigkeitliche) Zwang befordert die Entwikelung | |||||||
| 10 | der Talente; in dem Character aber bessert es nicht, sondern verfeinert, | |||||||
| 11 | daher Tugend und Laster steigen. Es wird daher zur letzten Bestimung | |||||||
| 12 | der Menschen der Moralische Zwang gehören. Da nemlich niemand Ehre, | |||||||
| 13 | Umgang, Amt, ia so gar ein Weib erlangen wird ohne Rechtschaffenheit | |||||||
| 14 | und Merkmale guter Gesinnungen. Diese Veranderung ist der menschlichen | |||||||
| 15 | Natur gemäß, und der Keim dazu liegt in ihr. Denn wir sind schon so | |||||||
| 16 | dazu geneigt zu wünschen, daß dem Laster mehr in den Weg gelegt würde. | |||||||
| 17 | Aber der obrigkeitliche und andere außere Zwang würde schädlich hiebey | |||||||
| 18 | seyn, bevor die Denkungsart allgemein verbessert würde. Die philosophen | |||||||
| 19 | sind durch ihre Geschafte schon am meisten unabhangig von statuten. Sie | |||||||
| 20 | müssen die wahre Grundsatze allgemein machen. Die Geistliche, ihre | |||||||
| 21 | Schüler, müssen die Religion darnach modeln. Und die Erziehung der | |||||||
| 22 | regenten. Regenten werden den Weltfrieden zu stiften suchen. Hernach | |||||||
| 23 | die innere Einrichtung der Freyheit, des Rechts und der Macht. Und denn | |||||||
| 24 | werden die Erziehungen auch unter den Augen des gemeinen Wesens | |||||||
| 25 | geschehen. | |||||||
| 26 | Die Wissenschaften gehören gewiß nicht zur Bestimmung des einzelnen | |||||||
| 27 | Menschen, aber zur Bestimmung des menschlichen Geschlechts. Der | |||||||
| 28 | einzelne Mensch hat seine vornehmste Bestimung auf die Thierheit, aber | |||||||
| 29 | das Ganze Geschlecht auf die Verstandesvollkommenheit, doch mit Abbruch | |||||||
| 30 | der ersteren. | |||||||
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