Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 486

   
         
 

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    1092.   υ? (ρ2?) ι2?? κ3??   M 291'.   E I 440.
 
   
  02 Der Hochmut eines Günstlings (in den der Vornehme schätzt) ist    
  03 der übermüthigste, eben darum, weil er der seichteste und abgeschmakteste    
  04 ist. Denn man sucht das am meisten Gelten zu machen, dessen werth,    
  05 wenn er unser einzige ist, am meisten strittig ist. Der Liebling ist eitel,    
  06 will geschmeichelt seyn von iederman; jener will regiren und befehlen.    
         
   

 

1093.   φ1? ξ??   M 414. 415.   E I 433.
 
   
  08 M 414:    
         
  09 Es giebt eine schutzgebende Gütigkeit und Wohlwollen der protection*,    
  10 nach welchem man vor die, so sich in unseren Schutz geben, eingenommen    
  11 ist und ihnen zum Vortheil alles falsch ansieht. Diese ist partheylich ohne    
  12 böse Meinung und gründet sich auf einem stoltzen Meinung Anspruche    
  13 auf Wichtigkeit und Einflusse.    
         
  14 M 415:    
         
    (g    
  15 * Es giebt eine Ehrlichkeit, die im Temperament ihren Sitz hat    
  16 und nichts anderes ist als eine ambition, seine Handlungen zur Schau    
  17 zu tragen. Diese vermeidet alle unlauterkeit aus interesse. Aber diese    
  18 kan durch ein kleines Blendwerk hinte sich selbst hintergehen; und eben    
  19 dieselbe Ehrbegierde, einen anderen zu beschützen und mit seiner Grosmuth    
  20 auf andrer Kosten zu paradiren, macht ihr Blendwerke. und    
  21 macht sie sehr unzuverläßig. Es ist alsdenn nicht die Frage: was    
  22 ist recht?, sondern: was ist giebt Ansehen? Ein Leutbetrieger    
  23 hintergeht einzelne durch Ränke, ein Landbetrieger sucht allgemein    
  24 Wohlwollen durch Freygebigkeit auf andrer Kosten zu erwerben und    
  25 allgemeine Achtung durch Einflus zu erwerben, welche am ende viele    
  26 ins Verderben stürtzt, aber doch viel andere zu Fürsprechern hat. Ein    
  27 Leutbetrieger findet keine Fürsprecher. Der Leutbetrieger kan seine    
  28 Handlungen nicht zur Schau legen; der Landbetrieger hat den rükenhalt,    
     

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