Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 180 |
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01 | Es ist ein Mangel der gesunden Vernunft, wenn man sich an einige | |||||||
02 | Allgemeinen Grundsätze, die doch von iener entlehnt sind, hält und sie | |||||||
03 | pünktlich befolgt, ohne sich darum zu bekümmern, ob sie nicht durch viele | |||||||
04 | besondere Felle wiederlegt oder eingeschränkt werden. Dieses ist Pedanterie, | |||||||
05 | so im gemeinen Gebrauch, also auch in Wissenschaften. Gleichwie | |||||||
06 | sonst Pedanterie die peinliche observantz desienigen, was sonst im | |||||||
07 | allgemeinen nützlich ist, ohne die Fälle der geziemenden Anwendung zu | |||||||
08 | kennen, genannt wird. Dahin gehörig: canones; leere praecepta; Gelehrsamkeit, | |||||||
09 | wo gemeine Erkentnis eben so gut ist; Ordnung nach Regeln, | |||||||
10 | knechtisch befolgt, ohne zu sehen, ob solche Passen. | |||||||
436. κ?3 — ν2 M 236'. E I 377. 216. |
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12 | Man muß vor die Empfindung eben so wohl als vor den Geschmak | |||||||
13 | sorgen. Dahin gehöret die Empfindung des eigentlichen Genusses: die | |||||||
14 | Mahlzeit. Es gehört dazu eben so wohl feine Beurtheilung und Erfindungskraft. | |||||||
15 | Es giebt Köche ohne Zunge. Es verlohnt sich wohl, ein | |||||||
16 | Vergnuegen zu cultiviren, was täglich genossen werden kan. | |||||||
17 | Gesunde Vernunft in der Artigkeit, Umgange Anständigkeit. Der | |||||||
18 | philosophen Geschafte ist nicht, Regeln zu geben, sondern die geheime Urtheile | |||||||
19 | der gemeinen Vernunft zergliedern. Gesetze selbst entspringen aus | |||||||
20 | dem, was die Gesunde Vernunft in besonderen Rechtsfällen urtheilen läßt. | |||||||
21 | Gesunde und unzergliederliche Vernunft wird vor Empfindung | |||||||
22 | gehalten. | |||||||
437. μ? (υ?) M 235. E I 234. |
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24 | Principia des Einsehens sind von denen des Verstehens unterschieden. | |||||||
25 | Das Vermögen, a priori zu urtheilen (schließen), ist Vernunft. | |||||||
26 | Einsehen. | |||||||
(s | ||||||||
27 | Vermögen der Gesetze, | |||||||
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