Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 179 |
||||||||
Zeile:
|
Text:
|
Verknüpfungen:
|
|
|||||
01 | M 235: | |||||||
02 | Die Gesunde Vernunft ist also die, welche die allgemeinen Regeln und | |||||||
03 | Unterweisung vorhergeht, ia von der so gar diese Regeln hergenommen | |||||||
04 | werden müssen. | |||||||
05 | Es ist etwas Besonders, dass man die Urtheile des ideals von dem, | |||||||
06 | was nach der idee richtig ist, gern realisirt. Der Weise thut dieses, der | |||||||
07 | Christ handelt so, nach einer guten Logic verfährt man so. Man bemerkt | |||||||
08 | nicht, daß dieses mögliche Wesen seyn, und man ist stoltz darauf, als wenn | |||||||
09 | man es wirklich wäre. | |||||||
434. κ? λ? M 237'. Gegenüber von M §. 643: |
||||||||
11 | Folgende schein regel practische Vorschriften sind zu merken. | |||||||
12 | 1. Wenn man dasienige, was ieder weis, in einer Formel ausdrükt, | |||||||
13 | als wenn man nach durch derselben in den Stand gesetzt würde, so zu | |||||||
14 | handeln, da man doch nach der Gemeinen Vernunft nur handeln und dadurch | |||||||
15 | die richtigkeit der Regel verificiren kan. | |||||||
16 | 2. Wenn man nur die qvaestionen in die handlungen zergliedert und | |||||||
17 | dieses vor die Auflösung ausgiebt. | |||||||
18 | 3. Wenn man eine regel der diiudication vor eine der execution | |||||||
19 | ausgiebt, wie die Regeln der moral und logic. | |||||||
20 | (s 4. Wenn man tavtologisch imperirt. Man soll das Gute thun, | |||||||
21 | das Böse lassen. medium tenuere beati. ) | |||||||
435. κ?3 — ν2 M 236'. E I 221. |
||||||||
23 | (s Ob sich etwas thun läßt in gegebenen Umständen. ) | |||||||
[ Seite 178 ] [ Seite 180 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||