Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 171 |
||||||||
Zeile:
|
Text:
|
Verknüpfungen:
|
|
|||||
01 | nur geübt werden. Urtheilskraft ist wichtiger, weil sie praktisch ist. | |||||||
02 | Vermögen der Regeln in abstracto ist der speculative, das der Regeln | |||||||
03 | in concreto der Gesunde verstand oder gemeine. Dieser muß also nicht | |||||||
04 | sie in abstracto und allgemein behaupten wollen. | |||||||
424. φ. M 229. E II 511. In M §. 627: |
||||||||
06 | Verstand ist das Vermögen der Erkentnis des allgemeinen, Urtheilskraft | |||||||
07 | des besonderen unter dem allgemeinen, Vernunft der bestimung | |||||||
08 | des besonderen durch das allgemeine. 1. Regel. 2. subsumtion. 3. Schluß | |||||||
09 | vom allgemeinen zum besonderen vermittelst einer subsumtion. | |||||||
10 | Ob man auch das allgemeine vor aller vergleichung des besonderen | |||||||
11 | erkennen kan? also Begrif haben, der nicht von vergleichungen abstrahirt ist. | |||||||
425. φ. M 229. In M §. 626: |
||||||||
13 | Behender oder richtiger Begrif. Aufgewekte und witzige leute können | |||||||
14 | zwar Verstand haben, aber ohne Urtheilskraft. | |||||||
15 | Verstand ist das Vermögen, (g das ) allgemeine zu erkennen, d. i. das | |||||||
16 | Vermögen der Regeln. Vermögen zu reflectiren. | |||||||
17 | Das Vermögen: | 1. der Begriffe, | 2, a posteriori, | 3. apriori, | ||||
18 | verstehen, | anwenden, | einsehen. | |||||
426. υ? (μ?) M 231. E I 198. |
||||||||
20 | Etwas vorstellen (g repraesentatio ); etwas warnehmen (g perceptio ) | |||||||
21 | (mit Bewustseyn); erkennen (g cognitio ) (von anderem unterscheiden); | |||||||
22 | wissen (g scientia ) (unterschieden von annehmen (g glauben )); verstehen | |||||||
23 | (g intellectio ) (durch den Verstand erkennen); perspicientia Einsehen | |||||||
24 | (durch Vernunft); comprehensio: Begreifen (der Größe (g dem Grad ) | |||||||
25 | Nach hinreichend). | |||||||
[ Seite 170 ] [ Seite 172 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||