Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 083 |
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01 | abgesonderte Verstand hat keinen Vorzug vor der Gesamten Sinlichkeit. | |||||||
02 | Ohne ienen würden wir nichts denken, ohne diese keinen Gegenstand des | |||||||
03 | Denkens haben. | |||||||
04 | Der Verstand: der Qvell der Regeln; aber deren Anwendung beruht | |||||||
05 | auf den Kentnissen der Sinne, welche geübt werden muss und nicht | |||||||
06 | wiederum regeln verstattet. Vornemlich die Gemeinschaft des Verstandes | |||||||
07 | mit den sinnen. Evidentz. Trokenheit. | |||||||
217. υ—χ. M 180'. |
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09 | Verwirrung betrift den Verstand so gut als die Sinnlichkeit: obscure | |||||||
10 | Gedanken. | |||||||
218. υ—χ. M 180'. E I 34. |
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12 | Die Sinnlichkeit giebt Anschauungen, der Verstand Begriffe (logischer | |||||||
13 | Unterschied). Die Sinnlichkeit stellt die Gegenstände vor nach der Erscheinung | |||||||
14 | der Verstand an sich selbst (realer Unterschied). | |||||||
219. υ—χ. M 180'. E I 33. |
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16 | Der logische Unterschied des Sinnlichen und intellectualen. Der | |||||||
17 | reale Unterschied. Genesis. | |||||||
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