Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1784 , Seite 376 |
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Text (Kant):
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01 | fortlas wo das Proiect des contracts denn herauslaufen würde ob er | ||||||
02 | die Benennung von Miethe nicht durch Einschränkung näher bestimmen | ||||||
03 | wolte. | ||||||
04 | Wenn ein schriftlicher Contract abgefaßt ist und man geht davon ab | ||||||
05 | so muß man vorher sagen daß man [in] einen mündlichen eintreten | ||||||
06 | wolle denn man kan ihn nicht durch reservationem mentalem im Sinne | ||||||
07 | haben. | ||||||
08 | Dieses alles sind ausdrücke nicht nach Durchlesung sondern während | ||||||
09 | derselben können also nichts bewirken. | ||||||
10 | Aus dieser Zwikmühle von mündl: u. schriftl: contract entspringt | ||||||
11 | nun der Anschlag sich der Worte die mitten im Lesen gesprochen worden | ||||||
12 | indem man glaubte einen schriftlichen contract zu lesen also komme | ||||||
13 | es noch aufs unterschreiben an als zum mündl: Contract gehörig anzusehen. | ||||||
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15 | Ich sagte indem sie den kleinsten vorgeschlagenen Preis gewählt | ||||||
16 | hatten und doch so viel unter dem Nahmen Miethe begriffen hatte[n] nach | ||||||
17 | einiger Verwunderung daß es darauf nicht ankomme ich wolte erst sehen | ||||||
18 | wie diese Miethe würde bestimmt werden. folglich wenn es auch ein | ||||||
19 | mündlicher contract hätte heißen sollen so wäre dieses doch nicht verbindlich | ||||||
20 | wenn beym Ende man mit den conditionen nicht zufrieden | ||||||
21 | wäre. Es fehlt das zu allem contract erforderlich ist daß wir nach | ||||||
22 | Vernehmung aller conditionen einig sind | ||||||
23 | 2. Damit irgend ein Versprechen im contract verbindlich werde | ||||||
24 | dazu wird nothwendig erfodert daß der contract geschlossen d. i. nach | ||||||
25 | Vernehmung aller seiner Bedingungen für angenommen durch beyderseitigen | ||||||
26 | Willen erklärt werde. Nun ist der Contract niemals geschlossen | ||||||
27 | sondern vielmehr durch einen deutlich erklärten Unwillen über die vorgeschlagene | ||||||
28 | Bedingungen des Käufers alle Einstimmung abgebrochen | ||||||
29 | worden etc | ||||||
30 | Die Einräumung des kleinen Miethzinses betraf nur einen | ||||||
31 | Theil und es versteht sich von selbst daß der Vermiether mit den | ||||||
32 | übrigen Bedingungen zufrieden seyn müßte um an jene Einwilligung | ||||||
33 | gebunden zu seyn. Dadurch ward also an sich noch kein contract | ||||||
34 | geschlossen | ||||||
35 | Wie ich auf die Herabsetzung des Miethzinses kam machte ich zwar | ||||||
36 | die Anmerkung daß es gerade die kleinste Summe sey sagte aber das | ||||||
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