Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 124

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 1) In jedem kategorischen Vernunftschlusse können nicht mehr noch      
  02 weniger Hauptbegriffe ( termini ) enthalten sein als drei; denn      
  03 ich soll hier zwei Begriffe (Subject und Prädicat) durch ein vermittelndes      
  04 Merkmal verbinden.      
           
  05 2) Die Vordersätze oder Prämissen dürfen nicht insgesammt verneinen      
  06 ( ex puris negativis nihil sequitur ); denn die Subsumtion      
  07 im Untersatze muß bejahend sein, als welche aussagt, daß ein Erkenntniß      
  08 unter der Bedingung der Regel stehe.      
           
  09 3) Die Prämissen dürfen auch nicht insgesammt besondere (particulare)      
  10 Sätze sein ( ex puris particularibus nihil sequitur ); denn alsdann      
  11 gäbe es keine Regel, d. h. keinen allgemeinen Satz, woraus ein      
  12 besonderes Erkenntniß könnte gefolgert werden.      
           
  13 4) Die Conclusion richtet sich allemal nach dem schwächern      
  14 Theile des Schlusses; d. h. nach dem verneinenden und besondern      
  15 Satze in den Prämissen, als welcher der schwächere Theil des kategorischen      
  16 Vernunftschlusses genannt wird ( conclusio sequitur partem      
  17 debiliorem ). Ist daher      
           
  18 5) einer von den Vordersätzen ein negativer Satz: so muß die Conclusion      
  19 auch negativ sein, und      
           
  20 6) ist ein Vordersatz ein particularer Satz: so muß die Conclusion auch      
  21 particular sein.      
           
  22 7) In allen kategorischen Vernunftschlüssen muß der Major ein allgemeiner      
  23 ( universalis ), der Minor aber ein bejahender Satz ( affirmans )      
  24 sein, und hieraus folgt endlich,      
           
  25 8) daß die Conclusion in Ansehung der Qualität nach dem Obersatze,      
  26 in Rücksicht auf die Quantität aber nach dem Untersatze      
  27 sich richten müsse.      
           
  28 Anmerkung. Daß sich die Conclusion jederzeit nach dem verneinenden und besondern      
  29 Satze in den Prämissen richten müsse, ist leicht einzusehen.      
  30 Wenn ich den Untersatz nur particular mache und sage: Einiges ist      
  31 unter der Regel enthalten, so kann ich in der Conclusion auch nur sagen, da      
  32 das Prädicat der Regel Einigem zukomme, weil ich nicht mehr als      
  33 dieses unter die Regel subsumirt habe. Und wenn ich einen verneinenden      
  34 Satz zur Regel (Obersatz) habe: so muß ich die Conclusion auch verneinend      
  35 machen. Denn wenn der Obersatz sagt: Von allem, was unter der Bedingung      
  36 der Regel steht, muß dieses oder jenes Prädicat verneint werden: so muß die      
           
           
     

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