Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 123 |
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01 | 3) ein vermittelndes Merkmal ( nota intermedia ), welches der Mittelbegriff | ||||||
02 | ( terminus medius ) heißt, weil durch denselben ein Erkenntniß | ||||||
03 | unter die Bedingung der Regel subsumirt wird. | ||||||
04 | Anmerkung. Dieser Unterschied in den gedachten terminis findet nur in kategorischen | ||||||
05 | Vernunftschlüssen statt, weil nur diese allein durch einen terminum | ||||||
06 | medium schließen; die andern dagegen nur durch die Subsumtion eines im | ||||||
07 | Major problematisch und im Minor assertorisch vorgestellten Satzes. | ||||||
08 | §. 63. |
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09 | Princip der kategorischen Vernunftschlüsse. |
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10 | Das Princip, worauf die Möglichkeit und Gültigkeit aller kategorischen | ||||||
11 | Vernunftschlüsse beruht, ist dieses: | ||||||
12 | Was dem Merkmale einer Sache zukommt, das kommt auch | ||||||
13 | der Sache selbst zu; und was dem Merkmale einer Sache widerspricht, | ||||||
14 | das widerspricht auch der Sache selbst ( nota notae est | ||||||
15 | nota rei ipsius; repugnans notae, repugnat rei ipsi ). | ||||||
16 | Anmerkung. Aus dem so eben aufgestellten Princip läßt sich das sogenannte | ||||||
17 | Dictum de omni et nullo leicht deduciren, und es kann um deswillen nicht | ||||||
18 | als das oberste Princip weder für die Vernunftschlüsse überhaupt, noch für die | ||||||
19 | kategorischen insbesondre gelten. | ||||||
20 | Die Gattungs= und Art=Begriffe sind nämlich allgemeine Merkmale | ||||||
21 | aller der Dinge, die unter diesen Begriffen stehen. Es gilt demnach hier die | ||||||
22 | Regel: Was der Gattung oder Art zukommt oder widerspricht, das | ||||||
23 | kommt auch zu oder widerspricht allen den Objecten, die unter | ||||||
24 | jener Gattung oder Art enthalten sind. Und diese Regel heißt eben das | ||||||
25 | Dictum de omni et nullo. | ||||||
26 | §. 64. |
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27 | Regeln für die kategorischen Vernunftschlüsse. |
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28 | Aus der Natur und dem Princip der kategorischen Vernunftschlüsse | ||||||
29 | fließen folgende Regeln für dieselben: | ||||||
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