Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 114 |
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Text (Kant):
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01 | Dritter Abschnitt. |
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02 | Von den Schlüssen. |
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03 | §. 41. |
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04 | Schluß überhaupt. |
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05 | Unter Schließen ist diejenige Function des Denkens zu verstehen, | ||||||
06 | wodurch ein Urtheil aus einem andern hergeleitet wird. Ein Schluß überhaupt | ||||||
07 | ist also die Ableitung eines Urtheils aus dem andern. | ||||||
08 | §. 42. |
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09 | Unmittelbare und mittelbare Schlüsse. |
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10 | Alle Schlüsse sind entweder unmittelbare oder mittelbare. | ||||||
11 | Ein unmittelbarer Schluß ( consequentia immediata ) ist die Ableitung | ||||||
12 | ( deductio ) eines Urtheils aus dem andern ohne ein vermittelndes | ||||||
13 | Urtheil ( judicium intermedium ). Mittelbar ist ein Schluß, wenn man | ||||||
14 | außer dem Begriffe, den ein Urtheil in sich enthält, noch andre braucht, | ||||||
15 | um ein Erkenntniß daraus herzuleiten. | ||||||
16 | §. 43. |
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17 | Verstandesschlüsse, Vernunftschlüsse und Schlüsse der |
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18 | Urtheilskraft. |
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19 | Die unmittelbaren Schlüsse heißen auch Verstandesschlüsse, alle | ||||||
20 | mittelbaren Schlüsse hingegen sind entweder Vernunftschlüsse oder | ||||||
21 | Schlüsse der Urtheilskraft. Wir handeln hier zuerst von den unmittelbaren | ||||||
22 | oder den Verstandesschlüssen. | ||||||
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