Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 113 |
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Text (Kant):
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01 | §. 40. |
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02 | Wahrnehmungs= und Erfahrungsurtheile. |
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03 | Ein Wahrnehmungsurtheil ist bloß subjectiv, ein objectives | ||||||
04 | Urtheil aus Wahrnehmungen ist ein Erfahrungsurtheil. | ||||||
05 | Anmerkung. Ein Urtheil aus bloßen Wahrnehmungen ist nicht wohl möglich | ||||||
06 | als nur dadurch, daß ich meine Vorstellung, als Wahrnehmung, aussage: | ||||||
07 | Ich, der ich einen Thurm wahrnehme, nehme an ihm die rothe Farbe wahr. | ||||||
08 | Ich kann aber nicht sagen: er ist roth. Denn dieses wäre nicht bloß ein empirisches, | ||||||
09 | sondern auch ein Erfahrungsurtheil, d. i. ein empirisches Urtheil, | ||||||
10 | dadurch ich einen Begriff vom Object bekomme. Z. B. Bei der Berührung | ||||||
11 | des Steins empfinde ich Wärme, ist ein Wahrnehmungsurtheil, | ||||||
12 | hingegen: der Stein ist warm, ein Erfahrungsurtheil. Es gehört | ||||||
13 | zum letztern, daß ich das, was bloß in meinem Subject ist, nicht zum Object | ||||||
14 | rechne, denn ein Erfahrungsurtheil ist die Wahrnehmung, woraus ein Begriff | ||||||
15 | vom Object entspringt; z. B. ob im Monde lichte Punkte sich bewegen oder | ||||||
16 | in der Luft oder in meinem Auge. | ||||||
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