Kant: AA VIII, Über eine Entdeckung, nach ... , Seite 190 |
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01 | Erster Abschnitt. |
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02 | Über die objective Realität derjenigen Begriffe, denen keine correspondirende |
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03 | sinnliche Anschauung gegeben werden kann, |
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04 | nach Herrn Eberhard. |
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05 | Zu dieser Unternehmung schreitet Herr Eberhard S. 157 - 158 mit | ||||||
06 | einer Feierlichkeit, die der Wichtigkeit derselben angemessen ist: spricht | ||||||
07 | von seinen langen, von aller Vorliebe freien Bemühungen um eine Wissenschaft | ||||||
08 | (die Metaphysik), die er als ein Reich betrachtet, von welchem, wenn | ||||||
09 | es Noth thäte, ein beträchtliches Stück könne verlassen werden und doch | ||||||
10 | immer noch ein weit beträchtlicheres Land übrig bleiben würde; spricht von | ||||||
11 | Blumen und Früchten, die die unbestrittenen fruchtbaren Felder der Ontologie | ||||||
12 | verheißen*), und muntert auf, auch in Ansehung der bestrittenen, | ||||||
13 | der Kosmologie, die Hände nicht sinken zu lassen; denn, sagt er, "wir können | ||||||
14 | an ihrer Erweiterung immer fortarbeiten, wir können sie immer mit neuen | ||||||
15 | Wahrheiten zu bereichern suchen, ohne uns auf die transscendentale | ||||||
16 | Gültigkeit dieser Wahrheiten (das soll hier so viel bedeuten, als die | ||||||
17 | objective Realität ihrer Begriffe) vor der Hand einzulassen", und nun | ||||||
18 | setzt er hinzu: "Auf diese Art haben selbst die Mathematiker die Zeichnung | ||||||
19 | ganzer Wissenschaften vollendet, ohne von der Realität des Gegenstandes | ||||||
20 | derselben mit einem Worte Erwähnung zu thun." Er | ||||||
21 | will, der Leser solle hierauf ja recht aufmerksam sein, indem er sagt: "das | ||||||
22 | läßt sich mit einem merkwürdigen Beispiele belegen, mit einem Beispiele, | ||||||
23 | das zu treffend und zu lehrreich ist, als daß ich es nicht sollte hier anführen | ||||||
24 | dürfen." Ja wohl lehrreich; denn niemals ist wohl ein treffenderes | ||||||
25 | Beispiel zur Warnung gegeben worden, sich ja nicht auf Beweisgründe aus | ||||||
*) Das sind aber gerade diejenigen, deren Begriffe und Grundsätze, als Ansprüche auf eine Erkenntniß der Dinge überhaupt, bestritten und auf das sehr verengte Feld der Gegenstände möglicher Erfahrung eingeschränkt worden. Sich nun vor der Hand auf die den titulum possessionis betreffende Frage nicht einlassen zu wollen, verräth auf der Stelle einen Kunstgriff, dem Richter den eigentlichen Punkt des Streits aus den Augen zu rücken. | |||||||
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