Kant: AA VIII, Bestimmung des Begriffs einer ... , Seite 101

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 sondern weil bloß an diesen das, was ich zum Charakter einer Race fordere,      
  02 nämlich die halbschlächtige Zeugung, ausgemacht, bei keiner anderen      
  03 Menschenklasse aber genugsam bewiesen ist. So sagt Herr Pallas in      
  04 seiner Beschreibung der mongolischen Völkerschaften: daß die erste Zeugung      
  05 von einem Russen mit einer Frau der letzteren Völkerschaft (einer Burätin)      
  06 schon sofort schöne Kinder gebe; er merkt aber nicht an, ob gar keine Spur      
  07 des kalmückischen Ursprungs an denselben anzutreffen sei. Ein merkwürdiger      
  08 Umstand, wenn die Vermengung eines Mongolen mit einem Europäer die      
  09 charakteristischen Züge des erstern gänzlich auslöschen sollte, die doch in der      
  10 Vermengung mit südlichern Völkerschaften (vermuthlich mit Indianern)      
  11 an den Sinesen, Avanern, Malaien etc. mehr oder weniger      
  12 kenntlich noch immer anzutreffen sind. Allein die mongolische Eigenthümlichkeit      
  13 betrifft eigentlich die Gestalt, nicht die Farbe, von welcher allein      
  14 die bisherige Erfahrung eine unausbleibliche Anartung als den Charakter      
  15 einer Race gelehrt hat. Man kann auch nicht mit Gewißheit ausmachen,      
  16 ob die Kafferngestalt der Papuas und der ihnen ähnlichen verschiedenen      
  17 Inselbewohner des stillen Meeres eine besondere Race anzeige, weil      
  18 man das Product aus ihrer Vermischung mit Weißen noch nicht kennt;      
  19 denn von den Negern sind sie durch ihren buschichten, obzwar gekräuselten      
  20 Bart hinreichend unterschieden.      
           
  21
Anmerkung.
     
           
  22 Gegenwärtige Theorie, welche gewisse ursprüngliche, in dem ersten      
  23 und gemeinschaftlichen Menschenstamm auf die jetzt vorhandenen Racenunterschiede      
  24 ganz eigentlich angelegte Keime annimmt, beruht gänzlich      
  25 auf der Unausbleiblichkeit ihrer Anartung, die bei den vier genannten      
  26 Racen durch alle Erfahrung bestätigt wird. Wer diesen Erklärungsgrund      
  27 für unnöthige Vervielfältigung der Principien in der Naturgeschichte hält      
  28 und glaubt, man könne dergleichen specielle Naturanlagen gar wohl entbehren      
  29 und, indem man den ersten Elternstamm als weiß annimmt, die      
  30 übrigen sogenannten Racen aus den in der Folge durch Luft und Sonne      
  31 auf die spätern Nachkömmlinge geschehenen Eindrücken erklären: der hat      
  32 alsdann noch nichts bewiesen, wenn er anführt: daß manche andere Eigenthümlichkeit      
  33 bloß aus dem langen Wohnsitze eines Volkes in eben demselben      
  34 Landstriche auch wohl endlich erblich geworden sei und einen physischen      
  35 Volkscharakter ausmache. Er muß von der Unausbleiblichkeit      
  36 der Anartung solcher Eigenthümlichkeiten und zwar nicht in demselben      
           
     

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