Kant: AA VII, Anthropologie in pragmatischer ... , Seite 199

   
         
 

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  01 König Karl II., welcher in seinem Leben viel Kluges gesagt und nie was    
  02 Kluges gethan hat."    
         
  03 In Gesellschaft stumm sein und nur dann und wann ein ganz gemeines    
  04 Urtheil fallen lassen, sieht aus wie verständig sein, so wie ein gewisser    
  05 Grad Grobheit für (alte deutsche) Ehrlichkeit ausgegeben wird.    
         
  06 Der natürliche Verstand kann nun noch durch Belehrung mit vielen    
  07 Begriffen bereichert und mit Regeln ausgestattet werden; aber das zweite    
  08 intellectuelle Vermögen, nämlich das der Unterscheidung, ob etwas ein    
  09 Fall der Regel sei oder nicht, die Urtheilskraft ( iudicium ), kann nicht    
  10 belehrt, sondern nur geübt werden; daher ihr Wachsthum Reife und    
  11 derjenige Verstand heißt, der nicht vor Jahren kommt. Es ist auch leicht    
  12 einzusehen, daß dies nicht anders sein könne; denn Belehrung geschieht    
  13 durch Mittheilung der Regeln. Sollte es also Lehren für die Urtheilskraft    
  14 geben, so müßte es allgemeine Regeln geben, nach welchen man unterscheiden    
  15 könnte, ob etwas der Fall der Regel sei oder nicht: welches eine    
  16 Rückfrage ins Unendliche abgiebt. Dies ist also der Verstand, von dem    
  17 man sagt, daß er nicht vor den Jahren kommt; der auf eigener langen    
  18 Erfahrung gegründet ist und dessen Urtheil eine französische Republik bei    
  19 dem Hause der so genannten Ältesten sucht.    
         
  20 Dieses Vermögen, welches nur auf das geht, was thunlich ist, was    
  21 sich schickt, und was sich geziemt (für technische, ästhetische und praktische    
  22 Urtheilskraft), ist nicht so schimmernd als dasjenige, welches erweiternd    
  23 ist; denn es geht blos dem gesunden Verstande zur Seite und macht den    
  24 Verband zwischen diesem und der Vernunft.    
         
  25 § 43. Wenn nun Verstand das Vermögen der Regeln, die Urtheilskraft [ entsprechender Abschnitt in den Reflexionen zur Antropologie (AA XV, 178)]    
  26 das Vermögen das Besondere, sofern es ein Fall dieser Regel ist,    
  27 aufzufinden ist, so ist die Vernunft das Vermögen, von dem Allgemeinen    
  28 das Besondere abzuleiten und dieses letztere also nach Principien und als    
  29 nothwendig vorzustellen. - Man kann sie also auch durch das Vermögen    
  30 nach Grundsätzen zu urtheilen und (in praktischer Rücksicht) zu handeln    
  31 erklären. Zu jedem moralischen Urtheile (mithin auch der Religion) bedarf    
  32 der Mensch Vernunft und kann sich nicht auf Satzungen und eingeführte    
  33 Gebräuche fußen. - Ideen sind Vernunftbegriffe, denen kein    
  34 Gegenstand in der Erfahrung adäquat gegeben werden kann. Sie sind    
         
     

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