Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 066

   
         
 

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  01 Von der biblischen Auslegungskunst ( hermeneutica sacra ), da    
  02 sie nicht den Laien überlassen werden kann (denn sie betrifft ein wissenschaftliches    
  03 System), darf nun lediglich in Ansehung dessen, was in der    
  04 Religion statutarisch ist, verlangt werden: daß der Ausleger sich erkläre,    
  05 ob sein Ausspruch als authentisch, oder als doctrinal verstanden    
  06 werden solle. - Im ersteren Falle muß die Auslegung dem Sinne des    
  07 Verfassers buchstäblich (philologisch) angemessen sein; im zweiten aber    
  08 hat der Schriftsteller die Freiheit, der Schriftstelle (philosophisch) denjenigen    
  09 Sinn unterzulegen, den sie in moralisch=praktischer Absicht (zur Erbauung    
  10 des Lehrlings) in der Exegese annimmt; denn der Glaube an    
  11 einen bloßen Geschichtssatz ist todt an ihm selber. - Nun mag wohl die    
  12 erstere für den Schriftgelehrten und indirect auch für das Volk in gewisser    
  13 pragmatischen Absicht wichtig genug sein, aber der eigentliche Zweck    
  14 der Religionslehre, moralisch bessere Menschen zu bilden, kann auch dabei    
  15 nicht allein verfehlt, sondern wohl gar verhindert werden. - Denn    
  16 die heilige Schriftsteller können als Menschen auch geirrt haben(wenn    
  17 man nicht ein durch die Bibel beständig fortlaufendes Wunder annimmt),    
  18 wie z. B. der h. Paul mit seiner Gnadenwahl, welche er aus der mosaisch    
  19 messianischen Schriftlehre in die evangelische treuherzig überträgt,    
  20 ob er zwar über die Unbegreiflichkeit der Verwerfung gewisser Menschen,    
  21 ehe sie noch geboren waren, sich in großer Verlegenheit befindet und so,    
  22 wenn man die Hermeneutik der Schriftgelehrten als continuirlich dem    
         
     

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