Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 035 |
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01 | Die Classe der obern Facultäten (als die rechte Seite des Parlaments der | ||||||
02 | Gelahrtheit) vertheidigt die Statute der Regierung, indessen daß es in | ||||||
03 | einer so freien Verfassung, als die sein muß, wo es um Wahrheit zu thun | ||||||
04 | ist, auch eine Oppositionspartei (die linke Seite) geben muß, welche die | ||||||
05 | Bank der philosophischen Facultät ist, weil ohne deren strenge Prüfung | ||||||
06 | und Einwürfe die Regierung von dem, was ihr selbst ersprießlich oder | ||||||
07 | nachtheilig sein dürfte, nicht hinreichend belehrt werden würde. -Wenn | ||||||
08 | aber die Geschäftsleute der Facultäten in Ansehung der für den öffentlichen | ||||||
09 | Vortrag gegebenen Verordnung für ihren Kopf Änderungen machen | ||||||
10 | wollten, so kann die Aufsicht der Regierung diese als Neuerer, welche ihr | ||||||
11 | gefährlich werden könnten, in Anspruch nehmen und doch gleichwohl über | ||||||
12 | sie nicht unmittelbar, sondern nur nach dem von der obern Facultät eingezogenen | ||||||
13 | allerunterthänigsten Gutachten absprechen, weil diese Geschäftsleute | ||||||
14 | nur durch die Facultät von der Regierung zu dem Vortrage gewisser | ||||||
15 | Lehren haben angewiesen werden können. | ||||||
16 | 4)Dieser Streit kann sehr wohl mit der Eintracht des gelehrten und | ||||||
17 | bürgerlichen gemeinen Wesens in Maximen zusammen bestehen, deren Befolgung | ||||||
18 | einen beständigen Fortschritt beider Classen von Facultäten zu | ||||||
19 | größerer Vollkommenheit bewirken muß und endlich zur Entlassung von | ||||||
20 | allen Einschränkungen die Freiheit des öffentlichen Urtheils durch die | ||||||
21 | Willkür der Regierung vorbereitet. | ||||||
22 | Auf diese Weise könnte es wohl dereinst dahin kommen, daß die Letzten | ||||||
23 | die Ersten (die untere Facultät die obere) würden, zwar nicht in der Machthabung, | ||||||
24 | aber doch in Berathung des Machthabenden (der Regierung), als | ||||||
25 | welche in der Freiheit der philosophischen Facultät und der ihr daraus | ||||||
26 | erwachsenden Einsicht besser als in ihrer eigenen absoluten Autorität | ||||||
27 | Mittel zu Erreichung ihrer Zwecke antreffen würde. | ||||||
28 | Resultat. |
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29 | Dieser Antagonism, d.i. Streit zweier mit einander zu einem gemeinschaftlichen | ||||||
30 | Endzweck vereinigten Parteien, ( concordia discors, discordia | ||||||
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